Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Hausmann

Maesi, Thursday, 27.02.2003, 01:42 (vor 7732 Tagen) @ J.M.

Als Antwort auf: Hausmann von J.M. am 11. Februar 2003 15:50:32:

Hallo JM

Meine jetzige Freundin studiert gerade, sie wird bald Diplompsychologin sein und als solche sicherlich Karriere machen wollen. Kinder will sie aber auch und heiraten selbstverständlich.

Deine Freundin wird schon noch merken, dass eine berufliche Karriere und Kinder nur schwer unter einen Hut zu bringen sind, alles eine Frage der Lebenserfahrung.

Ich habe nun den Vorschlag gemacht, dass ich, alldieweil es beruflich bei mir nicht so gut aussieht, zu Hause bleibe, wenn ein Kind ansteht. Ich erntete zunächst Zustimmung, wohl weil ihr das Berufsleben noch fremd ist und sie sicherlich Vorstellungen davon hat, die von Film und Fernsehen (Werbung!) beeinflusst sind.

Ist das Kind erst mal da, dann ist IMHO die Wahrscheinlichkeit gross, dass Deine Freundin ploetzlich ihre Meinung aendert, hauptamtlich Mutter sein will, und Du fuer den groessten Teil des Einkommens zustaendig bist. Letzten Endes musst Du natuerlich selber die Situation einschaetzen und ueberlegen, ob Du mit ihr ein Kind willst, ob Du sie heiraten willst, und ob Du alle daraus ergebenden Konsequenzen zu tragen bereit bist. Mein Tip an Dich: zoegere sowohl Ehe als auch Kinder so lange hinaus, bis sie wenigstens ihr Studium abgeschlossen und in ihrem Beruf Fuss gefasst hat. Bis dahin hat sie dann wahrscheinlich auch gemerkt, dass die Baeume nicht in den Himmel wachsen. Dann solltest Du die Lage nochmals ueberpruefen; vielleicht hat sich inzwischen auch Deine berufliche Situation geaendert. Bedenke immer dabei: Drum pruefe ewig, wer sich bindet! Ansonsten: wenn Du nicht selber unbedingt heiraten willst, dann lass die Finger davon. Auf keinen Fall eine Gefaelligkeitsehe eingehen, das waere voellig verkehrt.

Frage an Radio Eriwan:

...aber sollte ich mich auf eine Heirat einlassen und die Situation so gestalten können, gelten dann für mich dieselben Unterhaltsgesetze wie für Frauen? Wäre ja nicht schlecht, oder? Weiß jemand näheres?

Antwort:

Im Prinzip ja. Aber es darf nicht vergessen werden, dass Muetter (nicht aber Vaeter) unter dem besonderen Schutz der Verfassung stehen. Selbst wenn die Kinder zum weitaus groessten Teil von Dir betreut werden, kann es passieren, dass bei einer Trennung die Kinder von Deiner zukuenftigen Exe einfach mitgenommen werden und es fuer Dich sehr schwierig ist, sie wieder zurueckzubekommen, solche Faelle hat es schon gegeben; und an den Kindern haengt nun mal meistens der Anspruch auf Unterhalt. Es ist leider offensichtlich, dass Muetter vor deutschen Familiengerichten normalerweise einen Bonus haben, wenn es um Zuteilung der Kinder geht. Es ist jedoch auch moeglich (aber eher unwahrscheinlich), dass das Gericht tatsaechlich Dir das Aufenthaltsbestimmungsrecht zuteilt und Deine Exe unterhaltspflichtig wird. Dazu ist aber zu bemerken, dass die Wahrscheinlichkeit als Mann von einer Frau Unterhalt zu bekommen, statistisch gesehen viel geringer ist als umgekehrt. In jedem Falle bist Du voellig dem Gericht ausgeliefert, denn es scheint da schon ein erheblicher Ermessensspielraum zu bestehen.

Gruss

Maesi


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