Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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gute Frage

Andi, Tuesday, 04.11.2008, 03:40 (vor 5657 Tagen) @ Tigresa

Eine gute Frage. Wenn ein Elternteil das Kind haben will und der andere
nicht, so ist es eben fraglich. Die Meinung der Mutter darf nicht
automatisch mehr zählen.

Nun aber mal ehrlich, wie soll das gehen?

Die Frage stellt sich doch gar nicht. Es ist ein Gebot der Menschenwürde, die Meinung des Vaters genauso zu achten wie die der Mutter. Das "wie" kommt erst danach.

Soll eine Frau, die das Kind,
trotz anderslautender Meinung des Partners, behalten will, von der Polizei
gesucht und zur Abtreibungsklinik geschleift werden?

Wenn die Mutter den Stasatsapparat dazu auffordert, werden Väter genau auf diese Weise zu Unterhaltszahlungen oder zu regelmäßigen Kindesbesuchen auch gegen ihren Willen gezwungen.

Du berücksichtigst bei der Frage nach Abtreibung ja kein Persönlichkeitrecht des Kindes: Wenn du für Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau wärst, muss für dich die Abtreibung gegen den Willen der Frau genauso gut oder schlecht sein wie das Austragen gegen den Willen des Mannes.

Oder andersherum, soll eine Frau wirklich gezwungen werden, ein Kind
auszutragen, daß sie ablehnt?

Ja, das halte ich für besser als dass die Frau gegen ihren Willen abtreiben muss. Wegen dem Kind.
Was gar nicht geht, ist, in beiden Fällen den Willen des Vaters nicht zu berücksichtigen: Wenn er das Kind haben möchte, treibt die Mutter einfach ab, wennn er das Kind ablehnt, trägt die Mutter es einfach aus.

Ist das nicht ein ziemlicher Eingriff in die
Persönlichkeitsrechte?

Ja, aber ein viel geringerer als die lebenslange Unterhaltsknechtschaft eines unfreiwilligen Vaters.

Würde ein Mann einen solchen Eingriff zulassen

Seine Meinung dazu wird nicht berücksichtigt.

(z.B. Zwangsvasektomie)?

Das passt hier nicht hin. Das ist das Pendant zum Entfernen der Eierstöcke.

(Dazu sein angemerkt: ich bin keine Abtreibungsgegnerin, die
Persönlichkeitsrechte der Frau stehen für mich über denen des ungeborenen
Kindes)

Nicht nur das: Die Persönlichkeitsrechte der Frau stehen für dich auch deutlich über denen des Mannes. Eine Einschränkung der Persönlichkeitsrechte der Frau auf das gleiche Niveau wie das der Rechte von Männern ist für dich nicht akzeptabel. Ach ja: Und die Persönlichkeitsrechte der Frau stehen für dich nicht nur über denen des ungeborenen Kindes. Ungeborene Kinder haben erst gar kein Persönlichkeitsrecht. Auch für mich stehen die Persönlichkeitsrechte von Erwachsenen über dem von ungeborenen Kindern. Trotzdem bin ich gegen Abtreibung, weil ich eben auch Ungeborenen ein Persönlichkeitsrecht zubillige.

Ja, auch einen Mann ungewollt Vater werden zu lassen, ist ein Eingriff in
Persönlichkeitsrechte,

Eben! Und von den Auswirkungen, die ein ganzes Leben anhalten, ist dies ein viel größerer Eingriff als eine nur 9-monatige Schwangerschaft.

nur ist das - meiner Meinung nach - nicht wirklich
mit einer neunmonatigen Schwangerschaft zu vergleichen.

Eben! In deinem zitierten Wikipedia-Artikel hört sich das vergleichsweise harmlos an (psychische Probleme ...).

Gruß, Andi

PS: Was der zitierte Wikipedia-Artikel in diesem Zusammenhang soll, ist mir ein Rätsel. Der Artikel vergleicht nur Auswirkungen von einer ungewollten Schwangerschaft und von Schwangerschaftsabbruch ausschließlich auf die Mutter und sonst gar nichts und ist für den Vergleich von Einschränkungen von Rechten von Männern und Frauen durch ein unfreiwillig bekommenes Kind völlig irrelevant.


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