Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Freiheitsberaubung!

Holger, Tuesday, 21.02.2012, 13:48 (vor 4460 Tagen) @ Sigmundus Alkus

Es ist in der Tat zum Fremdschämen, wie sich da ein Affe nicht entblödet!

Der Fall wird zur Nagelprobe für unsere durchfeministisierten Justizbüttel: üblicherweise ist die Untergrenze bei Freiheitsberaubung die Zeit, die das Opfer um seine Freiheit beraubt wurde.
Bei dieser Dame käme noch die Strafe für falsche Anschuldigung in einem besonders schweren Fall dazu.
Wäre sie ein Mann, wären 10 Jahre sicher.

Ich habe schon eine Ahnung, was kommt: psych. Gutachten, in dem auf 'pathologisches Lügen' abgehoben wird. Gibt ordentlich Rabatt. Und da sie bislang strafrechtlich nicht aufgefallen ist: Bewährungsstrafe.

Zivilrechtlich wird nichts zu holen sein, sie hatte lange genug Zeit, eventuelles Vermögen auf die Seite zu schaffen, selbst zu erwartendes Erbe läßt sich verschleiern.

Es ist wie immer: Arschkarte für den Mann.


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