Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Zwei Freisprüche nach Falschbeschuldigung

Sigmundus Alkus @, Tuesday, 21.02.2012, 00:24 (vor 4460 Tagen) @ H.-Norbert

Und ein Freispruch nach fünf Jahren im Knast:
Ein Lehrer aus Hessen ist nach zehn Jahren vom Vorwurf der
Vergewaltigung einer Kollegin freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof
(BGH) in Karlsruhe hat am Montag den Freispruch bestätigt, der erst nach
einem Wiederaufnahmeverfahren erfolgte.

http://regionales.t-online.de/lehrer-von-vergewaltigungsvorwurf-freigesprochen/id_54147348/index

Man beachte hierzu den Kommentar von "Rabattvertrag":

"Kann sein, dass der Mann unschuldig im Gefängnis saß. Kann aber auch sein, dass ein Vergewaltigungsopfer demnächst wegen dieses Verbrechens auch noch ins Gefängnis muss. Wer will hier die Wahrheit wissen? Irgendein neunmalkluger Staatsanwalt nach zehn Jahren, dem das Verbrechen der Vergewaltigung nicht in sein Weltbild passt? Der Lehrer hätte von Anfang an aus Mangel an Beweisen freigesprochen werden müssen. Jetzt das mögliche Vergewaltigungopfer einsperren ist ein Armutzeugnis für die Justiz."

Die einzige richtige Aussage hier ist die, dass der Lehrer niemals hätte verurteilt werden dürfen. Ansonsten dürfte der Kommentar an Idiotie nicht mehr zu überbieten sein. Bei der Wiederaufnahmeverhandlung hat sich u. a. herausgestellt, dass die Frau eine notorische Lügnerin war und ist. Die Wiederaufnahme hat nach meinen Informationen auch der Verteidiger und nicht die StA veranlasst. Aber klar, Lügnerinnen muss man bei uns natürlich schonen, denn sie könnten ja vielleicht irgendwann mal die Wahrheit sagen. Da gibt man Frauen doch lieber einen Freibrief zum Falschbeschuldigen.


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