Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Hier nicht anders!

Nous, Berlin, Thursday, 26.01.2012, 10:19 (vor 4477 Tagen) @ Sigmundus Alkus

So wird Kindesentziehung und -entfremdung verharmlost:
"Wenn man das ganze Leben hört, der Vater ist das Letzte zwischen Scheibbs und Nebraska und auf Männer könne man überhaupt gut auch verzichten, ist das natürlich für kleine Buben schwierig. Wenn der elterliche Trennungskonflikt mit der Scheidung nicht gelöst werde, dann sei eine gemeinsame Obsorge (siehe Kap. 2.4) für die Kinder dieser Paare sogar schlechter, erklärt Leibovici- Mühlberger weiter, weil diese Form der Obsorge mehr Spielfeld dafür biete, den Konflikt über das Kind zu inszenieren"

Das erstaunliche allerdings in Deutschland ist, dass nicht die (99% Frauen), die diesen Streit moderieren, vom Staat im Sinne des Kindeswohls abgestraft werden, sondern mit dem ABR, SR und Kindesunterhalt belohnt werden. Damit ist klar erkennbar, dass es nicht um das Kindeswohl geht, sondern ausschließlich darum, Mütter- und Fraueninteressen zu gewährleisten.

Hinnich Rosenholz sieht das in seiner ExpertistInnentise natürlich gaaaaaaaaaanz anders.

Mir erschließt sich noch nicht so richtig, warum man dann noch Schein-Gesetze beschließt. Es würde doch das BGB erheblich entrümpeln, wenn man kurz und bündig sagt: § 1626 neu "Vater, halts Maul, verpiss dich und zahle höchstmöglichst Unterhalt an die Kindesmutter!"

Da könnte sofort § 1627 bis § 1698 BGB alles entfallen. Man bräuchte keinerlei familiengerichtliche Verfahren mehr! Das wäre eine Revolution im "Rechts"wesen.


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