Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Das ist genau mein Humor! (Fachkräfte)

Mockito, Monday, 01.01.2024, 23:01 (vor 118 Tagen)

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https://www.fraenkischertag.de/lokales/hoechstadt-herzogenaurach/politik/fluechtlingspaar-aus-ukraine-droht-in-herzogenaurach-abschiebung-nach-nigeria-art-235064

In 5 Jahren sind die Leute hier so GEZ-verblödet, da wird denen das Asylbetrüger-Duo als "Ur-Deutsche in Reinstform" und als "fränkische Brauer in 4. Generation" verkauft.

Raus hier! Alles raus hier! Ab nach Hause! Heute noch!

s_kotzsmiley

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022

Ausschussquotenmann, Monday, 01.01.2024, 23:36 (vor 118 Tagen) @ Mockito

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022D0382

Artikel 2

Personen, für die der vorübergehende Schutz gilt

(1) Dieser Beschluss gilt für die folgenden Gruppen von Personen, die am oder nach dem 24. Februar 2022 infolge der militärischen Invasion der russischen Streitkräfte, die an diesem Tag begann, aus der Ukraine vertrieben wurden:

a)

ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten,

b)

Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben, und

c)

Familienangehörige der unter den Buchstaben a und b genannten Personen.

(2) Die Mitgliedstaaten wenden entweder diesen Beschluss oder einen angemessenen Schutz nach ihrem nationalen Recht auf Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine an, die nachweisen können, dass sie sich vor dem 24. Februar 2022 auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten gültigen unbefristeten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, und die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren.

(3) Nach Artikel 7 der Richtlinie 2001/55/EG können die Mitgliedstaaten diesen Beschluss auch auf andere Personen, insbesondere Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine anwenden, die sich rechtmäßig in der Ukraine aufhielten und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können.

Das sind bestimmt ethiopische Juden

hinz @, Tuesday, 02.01.2024, 10:38 (vor 118 Tagen) @ Mockito

- kein Text -

Das ist ein Diplomatenehepaar. Die können gar nicht abgeschoben werden.

Günni, Tuesday, 02.01.2024, 17:53 (vor 118 Tagen) @ Mockito

- kein Text -

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