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<title>Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land? - Die gesetzliche Vertretung der Kinder bleibt auch nach einer Scheidung beim Vater.</title>
<link>https://wgvdl.com/forum3/</link>
<description>Gleichberechtigung, Männerdiskriminierung, Männerbenachteiligung, Antifeminismus</description>
<language>de</language>
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<title>Die gesetzliche Vertretung der Kinder bleibt auch nach einer Scheidung beim Vater. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><span style="color:#f00;">Die gesetzliche Vertretung der Kinder bleibt auch nach einer Scheidung beim Vater.</span> [...]<br />
<span style="color:#c00;">Das elterliche Sorgerecht ist deutlich anders geregelt als in Deutschland ...</span></p>
</blockquote><p>Das finde ich sehr sympatisch! <img src="https://wgvdl.com/forum3/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
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<pubDate>Wed, 10 Jan 2018 17:28:35 +0000</pubDate>
<category>Recht</category><dc:creator>Mus Lim</dc:creator>
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<title>Merkelpolitik: Es stehen gravierende Änderungen im Familienrecht an!</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Merkel ihren Kurs der Islamisierung so beibehält, gibt es bald gravierende Änderungen im Familienrecht:</p>
<p><span class="fremdzitat">Im muslimischen Selbstverständnis sind Kinder von Muslimen immer Muslime und deshalb im islamischen Glauben zu erziehen. <span style="color:#f00;">Dabei kommt in der Regel dem Mann das gesetzliche Vertretungsrecht zu</span>, während die Frau, sofern nichts anderes vereinbart ist, bis zu einem bestimmten Alter des Kindes in Abhängigkeit von ihrer Religion das Betreuungsrecht hat.  </span></p>
<p><span class="fremdzitat"><span style="color:#f00;">Die gesetzliche Vertretung der Kinder bleibt auch nach einer Scheidung beim Vater.</span> Falls er seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt, können die Befugnisse auf die Mutter übergehen, wenn die Kinder dadurch nicht dem Islam entfremdet werden. <span style="color:#c00;">Das elterliche Sorgerecht ist deutlich anders geregelt als in Deutschland und kann in Einzelfällen zur Verhinderung des Umgangs der Mutter mit ihren Kindern führen oder den Umgang zumindest sehr erschweren</span> (örtliche Begrenzung). </span></p>
<p>Quelle: <a href="http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/2455366/Daten/9128/dl_Diakonie.pdf">http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/2455366/Daten/9128/dl_Diakonie.pdf</a></p>
<p>Da gibts sozusagen eine Rolle rückwärts für die schikanösen &quot;Frauenrechte&quot; der vergangen Jahrzehnte.</p>
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<link>https://wgvdl.com/forum3/index.php?id=80856</link>
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<pubDate>Wed, 10 Jan 2018 13:33:45 +0000</pubDate>
<category>Recht</category><dc:creator>Alfonso</dc:creator>
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