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<title>Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land? - Antwort der Antidiskriminierungsstelle des Bundes</title>
<link>https://wgvdl.com/forum3/</link>
<description>Gleichberechtigung, Männerdiskriminierung, Männerbenachteiligung, Antifeminismus</description>
<language>de</language>
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<title>Antwort der Antidiskriminierungsstelle des Bundes</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Schöne Textbausteine. Wenn man sich dort mal über &quot;Frauen werden bevorzugt eingestellt&quot; beschwert kommt bestimmt das gleiche Ergebnis raus. <br />
<span class="fremdzitat">Wir hatten kürzlich darüber berichtet, wie die Stadt Cochem ganz offen die Bevorzugung „migrantischer“ Bewerber in einer Stellenanzeige für eine Erzieher-Stelle angekündigt hatte. Wörtlich schrieben die Rassisten: Bewerbungen von Migrantinnen/Migranten sowie von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Eine unserer Leserinnen sah darin einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gegeben, der durch Artikel 3, Absatz 3 unseres Grundgesetzes gegeben ist. Sie beschwerte sich bei der Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes und erhielt folgende Antwort (Hervorhebungen durch PI):</span></p>
<p><span class="fremdzitat"> Sehr geehrte Frau *********,</span></p>
<p><span class="fremdzitat">haben Sie zunächst vielen Dank für Ihre Beratungsanfrage an und Ihr Vertrauen in die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS).</span></p>
<p><span class="fremdzitat">Auf Grundlage von § 27 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) kann sich jede Person, die der Ansicht ist, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt worden zu sein, an die ADS wenden.</span></p>
<p><span class="fremdzitat">Eine möglicherweise gegen das Benachteiligungsverbot verstoßende Stellenausschreibung stellt nach § 11 AGG allerdings maximal ein Indiz für eine rechtwidrige Diskriminierung gemäß § 7 AGG dar.</span></p>
<p><span class="fremdzitat">Insofern müssten Sie Anzeichen dafür darlegen, dass bzw. wie Sie im vorliegenden Fall konkret benachteiligt wurden (vergleiche § 22 AGG), bevor wir Sie hierzu weiter beraten können.</span></p>
<p><span class="fremdzitat">Zudem ist es im Rahmen von § 5 AGG durchaus zulässig die Benachteiligung bestimmter gesellschaftlich Gruppen durch geeignete und angemessen Maßnahmen auszugleichen.</span></p>
<p><span class="fremdzitat">In diesem Sinne erscheint es hier dem ersten Anschein nach verhältnismäßig, Migrant_innen bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt zu berücksichtigen.</span></p>
<p><span class="fremdzitat">Denn damit wird nicht direkt gegen das Gebot der Berücksichtigung der fachlichen Qualifikationen und persönlichen Kompetenzen verstoßen.</span></p>
<p><span class="fremdzitat">Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und stehe bei Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.</span></p>
<p><span class="fremdzitat">Mit freundlichen Grüßen,</span></p>
<p><span class="fremdzitat">*********</span></p>
<p><span class="fremdzitat">Referent Grundsatzangelegenheiten und Beratung</span></p>
<p><a href="http://www.pi-news.net/2016/06/antidiskriminierungsstelle-des-bundes-verteidigt-rassistische-stellenausschreibung/#more-519325">http://www.pi-news.net/2016/06/antidiskriminierungsstelle-des-bundes-verteidigt-rassistische-stellenausschreibung/#more-519325</a></p>
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<link>https://wgvdl.com/forum3/index.php?id=68243</link>
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<pubDate>Thu, 16 Jun 2016 10:05:22 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>Ausschussquotenmann</dc:creator>
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