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<title>Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land? - Entlassung wegen sexueller Belästigung nur nach Abmahnung möglich</title>
<link>https://wgvdl.com/forum3/</link>
<description>Gleichberechtigung, Männerdiskriminierung, Männerbenachteiligung, Antifeminismus</description>
<language>de</language>
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<title>Entlassung wegen sexueller Belästigung nur nach Abmahnung möglich (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><span class="fremdzitat">Das Begrapschen des Gesäßes einer Mitarbeiterin ... nicht nachvollziehen können, dass die Kolleginnen <span class="underline">verängstigt gewesen seien</span>, hieß es. </span></p>
</blockquote><p>Das ist früher durchaus vorgekommen, vor zig Jahren als ich Lehrling war, aber die Frauen sahen nicht verängstigt aus. Konnten sich sehr gut eines mehr erwehren und sie schlugen daraus noch Kapital, mit kleine Gefälligkeiten, die Mann heute einer Feministin bestimmt verweigern würde. Wenn es Mann übertrieben hätte, wäre er auch bei andern Männern unten durch gewesen. Mein ja nur!</p>
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<pubDate>Tue, 28 Jul 2015 20:06:21 +0000</pubDate>
<category>Recht</category><dc:creator>roser parks</dc:creator>
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<title>Entlassung wegen sexueller Belästigung nur nach Abmahnung möglich</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span class="fremdzitat">Das Begrapschen des Gesäßes einer Mitarbeiterin durch einen Vorgesetzten muss zeitnah abgemahnt werden, damit einer rechtswirksame Kündigung im Wiederholungsfall erfolgen kann. Das entscheid das Berliner Arbeitsgericht.[..]</span></p>
<p><span class="fremdzitat">In der Urteilsbegründung hieß es, zu den Vorfällen sei es schon ein halbes Jahr vor der Kündigung gekommen. Diese hätten die betroffenen Arbeitnehmerinnen aber augenscheinlich als nicht so schwerwiegend empfunden, um es der Unternehmungsleitung zeitnah mitzuteilen. Die Richter hätten das Argument der Zeitarbeitsfirma nicht nachvollziehen können, dass die Kolleginnen verängstigt gewesen seien, hieß es. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.</span></p>
<p><a href="http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2015/07/20/entlassung-wegen-sexueller-belaestigung-nur-nach-abmahnung-moeglich/">http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2015/07/20/entlassung-wegen-sexueller-belaestigung-nur-nach-abmahnung-moeglich/</a></p>
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<pubDate>Tue, 28 Jul 2015 11:27:37 +0000</pubDate>
<category>Recht</category><dc:creator>Christine</dc:creator>
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