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<title>Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land? - Gericht: Pressefreiheit gilt auch für Wikipedia</title>
<link>https://wgvdl.com/forum3/</link>
<description>Gleichberechtigung, Männerdiskriminierung, Männerbenachteiligung, Antifeminismus</description>
<language>de</language>
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<title>Gericht: Pressefreiheit gilt auch für Wikipedia (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Und ich dachte immer, wenigstens in einem sogenannten Lexikon sollte die Wahrheit stehen. So kann man sich irren.</p>
</blockquote><p>Zu meinen Schülern sage ich manchmal: &quot;Nicht denken. Klappt sowieso nicht.&quot; <img src="https://wgvdl.com/forum3/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> </p>
<p>Gruß<br />
A.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 11 Dec 2012 11:04:55 +0000</pubDate>
<category>Off-Topic</category><dc:creator>André</dc:creator>
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<title>Gericht: Pressefreiheit gilt auch für Wikipedia</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span class="fremdzitat">Die Wikimedia Foundation hat vor zwei deutschen Gerichten das Recht verteidigt, dass die Online-Enzyklopädie Wikipedia über Personen auch ohne deren Einwilligung berichten darf. In einer anderen Sache steckte die US-Stiftung jedoch zurück: Die in Deutschland gültige Panoramafreiheit kann sie nach eigenen Angaben nicht auf den eigenen Servern durchsetzen.</span>[..]</p>
<p><span class="fremdzitat">Im zweiten Fall ging es vor dem Landgericht Schweinfurt (Aktenzeichen 22 O 934/10) um einen Artikel über einen verstorbenen deutschen Juristen. Dessen Sohn hatte geklagt, weil er das Ansehen seines Vaters durch den Wikipedia-Artikel geschädigt sah. Der Artikel enthalte verschiedene falsche Tatsachenbehauptungen zum Lebenslauf des Verstorbenen, unter anderem zu der Dauer seiner Mitgliedschaft in der NSDAP.</span></p>
<p><span class="fremdzitat">Doch beim Landgericht konnte der Kläger damit nicht durchdringen. Selbst wenn die von der Familie kritisierten Teile Artikels tatsächlich unwahr seien, sei das postmortale Persönlichkeitsrecht nicht angetastet worden. Die Kläger haben gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt. Im kommenden Jahr muss sich das Oberlandesgericht Bamberg mit der Zulässigkeit des Wikipedia-Artikels beschäftigen.</span>[..]</p>
<p><a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-Pressefreiheit-gilt-auch-fuer-Wikipedia-1765273.html">http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-Pressefreiheit-gilt-auch-fuer-Wikipedia-1765273.html</a></p>
<p>Das heißt also, Unwahres darf weiter behauptet werden und in der Wikipedia stehen bleiben. Und ich dachte immer, wenigstens in einem sogenannten Lexikon sollte die Wahrheit stehen. So kann man sich irren.</p>
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<link>https://wgvdl.com/forum3/index.php?id=3419</link>
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<pubDate>Tue, 11 Dec 2012 09:54:11 +0000</pubDate>
<category>Off-Topic</category><dc:creator>Christine</dc:creator>
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