<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land? - Das Scholz-Regime schägt zu</title>
<link>https://wgvdl.com/forum3/</link>
<description>Gleichberechtigung, Männerdiskriminierung, Männerbenachteiligung, Antifeminismus</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Das Scholz-Regime schägt zu</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Gegen Embargo verstoßen<br />
Einzelne CD aus Russland beschert Mann aus Hannover Strafverfahren</strong></p>
<p>Der Krieg tobt in der Ukraine, mit Putins Regime darf nicht mehr gehandelt werden. Dass das auch Privatpersonen treffen kann, zeigte sich in Hannover.</p>
<p>Eine zwölf Euro teure CD ist einem 48-Jährigen aus Hannover zum Verhängnis geworden: Denn sie ist aus Russland – und ihr Kauf daher ein Verstoß gegen das Wirtschaftsembargo. Wie der Betroffene der &quot;Hannoverschen Allgemeinen Zeitung&quot; (HAZ) erzählte, hatte er im Internet eine seltene CD gesucht.</p>
<p>Weil die nicht mehr im Handel erhältlich sei, habe er sich in einem Forum auf einen Handel mit einer Privatperson eingelassen – einer Privatperson aus Russland. Alles inklusive zahlte er dem Mann dem Bericht zufolge rund 30 Euro und wartete. Vergeblich.</p>
<p>Im November, knapp zwei Monate nach dem Kauf, wurde er dem Bericht zufolge zum Zoll zitiert. Dort sei dann der Tonträger beschlagnahmt worden.<br />
Strafverfahren wegen CD-Kauf</p>
<p>Der nächste Schritt folgte demnach kurz vor Weihnachten. Ein Brief flatterte ins Haus: &quot;Anhörung im Strafverfahren&quot;, zitiert die &quot;HAZ&quot;, und: &quot;Paragraf 18 Abs. 1 Nr. 1a) AWG i.V.m. Artikel 3i Abs 1 i.V.m. Anhang XXI der Verordnung (EU) Nr.833/2014&quot;. Er soll also gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) verstoßen haben. Sein Einspruch, er habe nicht vorsätzlich gehandelt, habe ihn nicht vor dem Verfahren retten können.</p>
<p>Dennoch sollte ihn sein CD-Kauf nicht ins Gefängnis bringen: Zwar stehen auf vorsätzliche Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz drei Monate bis hin zu fünf Jahre Haft – fahrlässige Verstöße werden dem AWG zufolge jedoch als Ordnungswidrigkeit gehandelt, womit es bei einer Geldstrafe bleiben sollte.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://wgvdl.com/forum3/index.php?id=125155</link>
<guid>https://wgvdl.com/forum3/index.php?id=125155</guid>
<pubDate>Thu, 05 Jan 2023 09:52:03 +0000</pubDate>
<category>Politik</category><dc:creator>Pack</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
