Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Volksverrat ist nicht Volksverhetzung (Recht)

Frank, Sunday, 11.11.2018, 20:46 (vor 2582 Tagen) @ T.R.E.Lentze

2. Die Meinungsfreiheit gilt absolut für wahre Tatsachen. Für unwahre Behauptungen gilt sie nur eingeschränkt. Was ich behaupte, ist aber erkennbar wahr.

Bei der Meinungsfreiheit kommt es überhaupt nicht darauf an, ob die Tatsache wahr ist oder nicht.

Eine Schranke sind lediglich ehrverletzende Behauptungen, und zwar nur gegen eine konkret bestimmte Person (Art. 5 Abs. 2 GG: Recht der persönlichen Ehre).

Die sog. "Kollektivbeleidigung" kann nach unserem Grundgesetz nicht strafbar sein.


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