Pflicht zur Haushaltsführung demnach nicht verfassungswidrig (Politik)
Wenn "gleichberechtigt" nicht "gleiche Pflichten" bedeutet, dann ist es nicht verfassungswidrig, der Frau die Pflicht zur Haushaltsführung aufzuerlegen. Berufstätig darf sie dann sein, soweit es mit ihrer Pflicht vereinbar ist.
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Christine,
01.11.2016, 18:07
- Pflicht zur Haushaltsführung demnach nicht verfassungswidrig - Frank, 01.11.2016, 23:28