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Fragebogen für Hartz IV, Schwangere sollte Jobcenter ihre Sexpartner nennen (Allgemein)

Flohgast @, Tuesday, 25.10.2016, 22:00 (vor 2791 Tagen)

Das Jobcenter Stade hat von einer Hartz-IV-Bezieherin wissen wollen, mit welchen Männern sie vor ihrer Schwangerschaft geschlafen hatte. Nach öffentlicher Kritik wurde die Frage nach dem Sexleben zurückgezogen.

Stade
Das Jobcenter Stade (Niedersachsen) hatte der Frau den „Zusatzfragebogen – ungeborene Kinder“ mitgegeben. Darauf sollte sie angeben, mit wem sie „während der gesetzlichen Empfängniszeit“ geschlafen hatte. Bis zu drei Männer hätte sie nennen können – inklusive der Vornamen, Nachnamen und Geburtsdaten ihrer Sexpartner. Hätte sie keine Angaben machen können, sollte sie „die Gründe dafür ausführlich und nachvollziehbar“ darlegen.
Die Frau wandte sich mit dem Fragebogen an den Bremer Rechtsanwalt Jan Strasmann, der das Formular auf der Internetseite seiner Kanzlei veröffentlichte http://hartz4widerspruch.de/jobcenter-verlangt-informationen-ueber-sexleben/. „Wir haben in unserer Praxis schon einiges gesehen“, schrieb Strasmann. „Aber der Fragebogen des Jobcenters in Stade „macht uns sprachlos“. Und weiter: „Bei der Beurteilung dieses Fragebogens, weiß man gar nicht wo man anfangen soll – so absurd erscheinen die Fragen.“

Jobcenter entschuldigt sich für Frage nach Sexleben
Wenige Tage später zog das Jobcenter das umstrittene Formular zurück. „Ich bin entsetzt, dass dieser Bogen überhaupt unser Haus verlassen hat. Solche persönlichen Fragen dürfen wir nicht stellen“, sagte Geschäftsführer Friedhelm Keiser, wie „Spiegel Online“ berichtet. „Ich habe mich bei der betroffenen Kundin bereits entschuldigt und den Fragebogen für ungültig erklärt.“
Wie die Zeitung „Neues Deutschland“ schrieb, soll ein Mitarbeiter des Jobcenters den Fragebogen selbst entworfen haben. Er habe sich dabei an Fragen orientiert, die Jugendämter stellen dürfen, um unbekannte unterhaltspflichtige Väter zu ermitteln. Die Geschäftsführung des Jobcenters habe erst am vergangenen Donnerstag davon erfahren. Inzwischen bedaure der Mitarbeiter seinen Fragebogen, erklärte Keiser.
Hintergrund des Falls: In bestimmten Fällen muss das Jobcenter für den Unterhalt einspringen, wenn ein Elternteil nicht bezahlt. Deshalb wird nach dem Vater des Kindes gefragt. Die Mutter müsse diesen aber nicht nennen, versicherte das Jobcenter Stade nun. Vertiefende Fragen dürfe man auch nicht stellen.

http://www.haz.de/Nachrichten/Wirtschaft/Deutschland-Welt/Schwangere-sollte-Jobcenter-ihre-Sexpartner-nennen

"JOBCENTER"? Loser-Mitarbeiter mit teilweise erhebliche Lücken ...

Micha, Obb., Wednesday, 26.10.2016, 06:51 (vor 2791 Tagen) @ Flohgast

... bei der Beherrschung der vier Grundrechenarten, Rechtschreibung und Bezug zur Realität! Teilweis Ex-Mitarbeiter von Telekom, Bundesbehörden etc. ... ausgemustert, weil dort nicht zu gebrauchen, oft mit Alk-Vergangenheit, im Nachgang beim Jobcenter zur letzten Ruhe gebettet, ausgestattet mit sogenannten "B30"-Status ... d.h. Beschäftigungsgarantie mit 100% Besitzstandswahrung - unkündbar mit Zahlung der vollen Geld- und Sachbezüge!
Hauptsache man ist in den ursprünglichen Verwendungen die Loser los!

Ergänzend die nicht vorhandenen Akzeptanz in der freien Wirtschaft ... man geht dieser vollkommen überflüssigen und inkompetenten Institution aus dem Weg.
Sich bekannt aus SGBII-Status zu bewerben lässt die Chance der erfolgreichen Neubeschäftigung gegen Null sinken!

Der Unterschied zwischen Denken und Dösen ist bei den Jobcentern nicht bekannt ...:-D

Alleine die Bezeichnung "Jobcenter" hat schon pathologische Züge!

sG
M

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Fragebogen für Hartz IV, Schwangere sollte Jobcenter ihre Sexpartner nennen

adler @, Kurpfalz, Wednesday, 26.10.2016, 15:20 (vor 2790 Tagen) @ Flohgast

Das Jobcenter Stade (Niedersachsen) hatte der Frau den „Zusatzfragebogen – ungeborene Kinder“ mitgegeben. Darauf sollte sie angeben, mit wem sie „während der gesetzlichen Empfängniszeit“ geschlafen hatte. Bis zu drei Männer hätte sie nennen können...

Die Rudelbumserin war gerade Schwanger. Verfügt einer aus ihrem Harem über ein Einkommen, so zahlt der für das zu erwartende Kind den Unterhalt. Ansonsten zahlt den das "Jobcenter", also die Hartz4-Behörde, ergo die Öffentliche Hand. Insofern ist das Interesse schon gerechtfertigt.

So wie sie das macht, kann sie locker 2x die Hand aufhalten.

--
Go Woke - Get Broke!

"Insofern ist das Interesse schon gerechtfertigt."

WWW., Wednesday, 26.10.2016, 19:17 (vor 2790 Tagen) @ adler

Die Rudelbumserin war gerade Schwanger. Verfügt einer aus ihrem Harem über ein Einkommen, so zahlt der für das zu erwartende Kind den Unterhalt. Ansonsten zahlt den das "Jobcenter", also die Hartz4-Behörde, ergo die Öffentliche Hand. Insofern ist das Interesse schon gerechtfertigt.

So wie sie das macht, kann sie locker 2x die Hand aufhalten.

Ja, Heutzutage ist das leider so.

Es gab mal andere Zeiten.
Dass die Allgemeinheit für Frauen und deren Kinder aufkommen musste, war eine nur vorübergehende Ausnahmeerscheinung.
Der Vorläufer der Sozialhilfe nannte sich "Wohlfahrt". Nun war es aber verpönt von dieser besonderen Lohnersatzleistung zu leben.

Frau musste sich nur - für sich und ihr Kind - einen Mann ( mit Arbeit) suchen und schon war sie wieder ein ganz normaler Teil der Gesellschaft.
Und weil der 3. Arbeitsmarkt (Hausfrau) auch nicht so anstrengend ist, gab es (allgemein) keinen Grund lange Zeit auf sich herabsehen zu lassen "Sie lebt von der Wohlfahrt".

"JOBCENTER-LOSER-Mitarbeiter besitzen identische Rechte wie die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Straftaten!“

Micha, Obb., Thursday, 27.10.2016, 10:53 (vor 2789 Tagen) @ Flohgast


wie im Arbeitslager!

JOBCENTER-Loser-Mitarbeiter haben dt identische Rechte wie STA`s, Jugendämter, Hauptämter für Erziehng?

Die Gleichschaltung ist DA!

In einer seit dem 20. Oktober gültigen Dienstanweisung stellt die Bundesagentur für Arbeit klar:

Sachbearbeiter der Hartz-IV-Behörden „besitzen weitgehend dieselben Rechte wie die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Straftaten. …

http://www.harald-thome.de/media/files/FH-Bu-geldverfahren---20.10.2016.pdf

Anm.: ich weiss, wovon hier die Rede ist. Absolut vom Charakter des „Sachbearbeiters“ abhängig, das Schicksal armer Menschen! Halbtags werden dafür 1200 Euro gezahlt.

honigmann: Neues aus den Unterklassen: Die Arbeitslosenpolizei

https://derhonigmannsagt.wordpress.com/2016/10/25/neues-aus-den-unterklassen-die-arbeitslosenpolizei/

sG
M

s_kotzsmiley

Da haben die ganz unbemerkt wieder jede Menge Terror und Entrechtung in Gesetzesform gebracht.

Ausschussquotenmann, Thursday, 27.10.2016, 11:43 (vor 2789 Tagen) @ Micha

Allein die Sache mit dem "Sozialwidrigen Verhalten". Früher gab es 10 und 30 % Sanktionen. Nicht auf Job per "Vermittlungsvorschlag" beworben= 3 Monate je 100 € weniger.
Jetzt wird man schadenersatzpflichtig, wenn mann einen Job nicht annimmt. D.h., wenn man danach weiter 5 Monate arbeitslos bleibt und dann einen Job bekommt muss man die 5 Monate Bezug voll zurückzahlen. Damit bleibt man dann immer am Existenzminimum, auch wenn man arbeitet.
Und wer weiß was bald noch alles "sozialwidriges Verhalten" ist. Z.B. die Teilnahme bei Pegida oder das liken von WGVDL auf Facebook, weil man dann den Job als Gleichstellungsbeauftragter nicht bekommen hat.

Privatfirmen erhalten Staatsmacht ... wo ist das Staatsmonopol geblieben ...

Micha, Obb., Thursday, 27.10.2016, 18:47 (vor 2789 Tagen) @ Ausschussquotenmann


... da stellen sich aufeinmal ganz andere Fragen!

sG
Ms_es-reicht s_ddrflagge

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