Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Terrorjustiz (Politik)

Holger @, Tuesday, 22.01.2013, 17:29 (vor 4164 Tagen) @ Mus Lim
bearbeitet von Holger, Tuesday, 22.01.2013, 17:47

Interessante Sache, die weit ausholenden staatspolitischen Betrachtungen sind mir aber etwas zu kraus und verschwörungstheoretisch geradezu monoman auf die schmarotzende Beamtenschaft ausgerichtet.

Ein Beispiel, das so hahnebüchen wie falsch ist:

"Der mit diesem Prozeß einhergehende Verfall traditioneller Normen ließ in den 70er Jahren die Anzahl der Ehescheidungen mit überwiegender Schuld der Frauen nach dem alten Scheidungsrecht derartig anwachsen, daß Mitte der 70er Jahre durch die wachsenden Sozialhilfeleistungen an schul-dig geschiedene Ehefrauen in Verbindung mit anderen Belastungen der Staatshaushalt in der Weise geschwächt wurde, daß bei der notwendigen Sicherung der Investitionsprämissen die Beamten- und Richtergehälter nicht mehr erhöht werden konnten. Das alte Scheidungsrecht wurde also bedrohlich disfunktional für den Staatszweck der Bundesrepublik, Luxusherberge des Beamtentums zu sein.
Das Beamtenversorgungsgesetz von 1976, das den Beamten eine großzügige Erhöhung der Versorgungsbeträge verschaffte, ist deshalb mit den Regelungen des Ehescheidungsrechts vom selben Jahr zu verbinden."

Unsinn. Bis 76 regierte die sog. Konventionalscheidung- man erklärte sich beidseits für schuldig, zahlte 200 Mark Gebühr und war nach 5 min. geschieden. Ca. 85% aller Fälle wurden so geregelt. Bei den restlichen, harten Schuldscheidungen zog meist der Mann den Kürzeren- Männer sind Schweine galt damals erst recht.
Auch die Argumentation mit der hochschnellenden Sozialeistungen für schuldig geschiedene Frauen überzeugt nicht: damals herrschte Vollbeschäftigung und die Scheidungszahl war insgesamt geringer (1970: 75 000, in den letzten Jahren um 200 000. Um 75 herum gab es einen Peak auf über 100 000, um 77 stark abzufallen- Schlaumeier haben gesehen, was da kommt und sich schnell noch vorher scheiden lassen). Von hohem Leistungsbedarf für schuldig geschiedene Frauen zu sprechen, der an die Grenze der Leistungsfähigkeit des Staates ging, ist deshalb hahnebüchen.

Aber eins zeigte die hohe Zahl an Konventionalscheidungen doch: Warum wohl ließen sich aber in 85% aller Fälle die Gebenedeiten denn dazu herab, sich auch für schuldig zu erklären? Dies war gleichbedeutend mit Unterhaltsverzicht!
Naaaa? Ob frau wohl auch Dreck am Stecken hatte und die hochnotpeinliche gerichtliche Untersuchung scheute? Entgegen der linken Propagandabehauptung, Schuld am Scheitern einer Ehe sei gar nicht feststellbar, einfach mal das Hirn einschalten: Womit beschäftigen sich Gerichte seit Jahrtausenden? Richtig. Mit Schuldfindung. Und machen sie das gut? Insgesamt ja. Die Zahl krasser Fehlurteile ist eher gering, sieht man von 'politischen' Urteilen ab und unter die fällt heute jedes Scheidungsurteil.
Und was ist bis heute der mit Abstand häufigste Grund für das Scheitern einer Ehe? Logo. Neues Liebchen. Wie früher.
Was soll daran so schwierig sein? Und der Gehörnte wird auch ohne Jurastudium rasch zum Schluß kommen, daß der Schuld hat, der einem die Hörner verpaßt hat.

Die völlige Ummodelung des Scheidungsrechts hatte einen anderen Grund: politisch gewollte üppige Unterhaltsgarantie für Frauen, ob schuldig oder nicht. Daraus folgte das berüchtigte Oxymoron der Jurisprudenz, daß nunmehr auch 'Unschuldige' zu Schadensersatzleistungen für 'ehebedingte Nachteile' in Form einer Unterhaltsrente herangezogen werden, für jeden Deppen erkennbar eine Unvereinbarkeit mit Rechtsordnung, Ethik und Moral und der Grund für das anklagende Statement des Richters OLG Harald Schütz auf dem Anwaltstag.

Dennoch werde ich die Chose mal gründlich durchackern.


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