Vollpfosten, Volljuristinnen und Vollhuren (Allgemein)
Wie Anonym hätten sie es denn gerne ...
Das ist Hurerei. Das "Anonymisiertes Bewerbungsverfahren" verkauft sich an die "Förderung von Frauen"!
Das BMFSFJ beteiligt sich an dem Projekt "Anonymisiertes Bewerbungsverfahren" der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Bitte vermeiden Sie Angaben, die Rückschlüsse auf Ihr Alter, Ihr Geschlecht, Ihren Familienstand, Ihre Religion oder Ihre Herkunft zulassen. Im Hinblick auf § 8 BGleiG (Förderung von Frauen) können Sie auf freiwilliger Basis Ihr Geschlecht angeben. http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/ausschreibungen,did=223746.html
Rainer
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Ami go home und nimm Merz bitte mit!
Vollpfosten, Volljuristinnen und Vollhuren
Im Hinblick auf § 8 BGleiG (Förderung von Frauen) können Sie auf freiwilliger Basis Ihr Geschlecht angeben.[/z] http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/ausschreibungen,did=223746.html
Das stimmt doch auch so. Steht so auch im § 8 BGleiG:
(1) Sind Frauen in einem bestimmten Bereich nach § 3 Nummer 2 unterrepräsentiert, hat die Dienststelle sie bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen, bei Einstellung und beruflichem Aufstieg bevorzugt zu berücksichtigen.
Vollpfosten, Volljuristinnen und Vollhuren
Das stimmt doch auch so. Steht so auch im § 8 BGleiG:
Wenn körperliche Merkmale angegeben werden ist es keine anonyme Bewerbung. Das aber steht im ersten Satz:
Das BMFSFJ beteiligt sich an dem Projekt "Anonymisiertes Bewerbungsverfahren" der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Rainer
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