Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Über uns

136413 Einträge in 34608 Threads, 295 registrierte Benutzer, 245 Benutzer online (0 registrierte, 245 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Das Schutzalter beträgt 14, nicht 18. Für eine Strafanzeige gibt es bei einvernehmlichem Verkehr keine Grundlage. (Gesellschaft)

Joe, Gutmensch, DDR, Friday, 27.02.2015, 18:03 (vor 3989 Tagen) @ SpiegelIn

naives Kerlchen. Wenn du eine 15jährige Schlampe fickst und vor Gericht landest, hast du keine Chance. Einvernehmlicher Sex kann auch im Nachhinein geändert werden.. Sollten wir wgvdl-Leser eingetlich wissen.

Natürlich. Da macht es aber rechtlich keinerlei Unterschied, ob die Schlampe 14-17 oder 44-47 ist. :-D


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum