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Unfassbar! .... OLG Karlsruhe: Eine Falschbeschuldigerin ist angeblich nicht kriminell! (Recht)

Musharraf Naveed Khan, Sunday, 02.11.2014, 19:10 (vor 3455 Tagen)

Solche Richter sollte die Forken-Truppe aus dem Land jagen! Die deutsche Justiz schützt kriminelle Weiber!

OLG Karlsruhe - Kachelmann darf frühere Geliebte nicht als „Kriminelle“ bezeichnen

Wettermoderator Jörg Kachelmann darf seiner früheren Freundin, die ihn der Vergewaltigung bezichtigt hatte, zwar Falschbeschuldigung vorwerfen. Als „Kriminelle“ darf er sie aber nicht abstempeln, wie ein Gericht nun endgültig entschieden hat.

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Wettermoderator Jörg Kachelmann darf seine frühere Geliebte Claudia D. nicht als „Kriminelle“ bezeichnen. Eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Mannheim bestätigte am Donnerstag das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. Laut OLG darf Kachelmann zwar den Vergewaltigungsvorwurf als unzutreffend darstellen, „obwohl damit notwendigerweise der Vorwurf der falschen Beschuldigung durch die Klägerin verbunden ist“. Die ehemalige Freundin dürfe aber nicht als „Kriminelle“ persönlich herabgewürdigt werden.

Claudia D. hatte den Moderator, mit dem sie zuvor mehrere Jahre liiert war, der schweren Vergewaltigung bezichtigt. Kachelmann saß deshalb mehrere Monate in Untersuchungshaft. Am Ende eines spektakulären Prozesses war der Wetterexperte im Mai 2011 freigesprochen worden.

Bezeichnung „Falschbeschuldigerin“ ist zulässig

Nach dem Freispruch hatte der Schweizer Meteorologe Claudia D. als „Kriminelle“ und „Kriminelle aus Schwetzingen“ bezeichnet. Diese hatte deshalb auf Unterlassung dieser Äußerungen geklagt. In dem Punkt hatte ihr vor zwei Jahren schon das Mannheimer Landgericht Recht gegeben. Daraufhin war Kachelmann in Berufung gegangen.

Das Gericht hatte damals außerdem entschieden, dass der Moderator seine frühere Freundin öffentlich mit vollem Namen nennen darf. Damit konnte auch sein Buch „Recht und Gerechtigkeit“ wieder mit voller Namensnennung vertrieben werden. Die Bezeichnung als „Falschbeschuldigerin“ hielten die Mannheimer Richter für zulässig.

Das OLG Karlsruhe hat eine Revision gegen das jetzige Urteil nicht zugelassen. Damit sind die Rechtsstreitigkeiten rund um Kachelmann aber nicht vorbei: So klagt der Schweizer Wetterexperte vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen die Staatsanwaltschaft Mannheim, um eine „boshafte Nachverurteilung“ durch diese zu verbieten. Dabei geht es um eine Äußerung in einer Fernsehsendung. Auch hat Kachelmann in einem Frankfurter Schadenersatz-Prozess Berufung eingelegt. Das Landgericht Frankfurt hatte im Zivilverfahren Kachelmanns Klage auf Ersatz von Gutachterkosten in Höhe von rund 13.000 Euro abgewiesen.

http://www.faz.net/aktuell/politik/kachelmann-darf-fruehere-geliebte-nicht-als-kriminelle-bezeichnen-13239052.html


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