Soldatin ist bei Schmuck, Kosmetik und Frisur kein Soldat (Feminismus)
Der Journalist Thomas Wiegold hat am 20. Januar 2014 die Dienstvorschrift des Verteidigungsministeriums "Das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr" veröffentlicht, die zum 1. Februar in Kraft treten und den "Haar- und Barterlass" ersetzen soll. Die Regelungen zur Haartracht bleiben demnach unverändert. Soldaten müssen einen Kurzhaarschnitt tragen, Soldatinnen hingegen wird es gestattet, lange Haare "am Hinterkopf komplett gezopft auf dem Rücken oder gesteckt zu tragen."
Die Dienstvorschrift sieht auch beim Tragen von Schmuck und bei der Nutzung von dekorativer Kosmetik eine Ungleichbehandlung von Frauen und Männern vor. Soldatinnen sind Lippenstift, Make-up, Lidschatten und Wimperntusche "in dezenter und natürlich wirkender Form und Farbgebung gestattet" und sie dürfen, anders als Soldaten, zum Dienstanzug einen "dezenten Ohrstecker aus Edelmetall oder Perlmutt je Ohr (im Ohrläppchen)" tragen. Auch ist es "Soldatinnen erlaubt", "von den Bestimmungen in Bezug auf 'Haartracht', 'Kosmetik', 'Fingernägel' und 'Schmuck' dem Anlass angemessen abzuweichen", wenn der "Gesellschaftsanzug" getragen wird.
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