Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Auf jeden Fall! (Gesellschaft)

Musharraf Naveed Khan, Thursday, 09.01.2014, 08:09 (vor 4403 Tagen) @ Ausschussquotenmann

und sollte Gegenanzeige wegen § 175 StGB stellen.Ist zwar auch nicht (mehr)strafbar. Aber darauf kommt es ja augenscheinlich nicht an.

Ja, eine Gegenanzeige sollte man auf jeden Fall machen. Meist werden solche Strafanzeigen auf Grund judikativer Faulheit (offiziell "Überlastung") aus mangelndem "öffentlichen Interesse" eingestellt. Selbst wenn es vor Gericht gehen sollte ist nicht klar, ob der Richter der hirnrissigen Argumentation folgt. Gerade in solch einem Fall wägt ein Richter ganz sicher seine persönlichen Belange ab. Denn ein abartiges Urteil verschafft ihm in seinem sozialen Umfeld einen erheblichen Ansehensverlust, wenn nicht sogar noch mehr.


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