Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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"Beabsichtigtes Grabschen" reicht jetzt schon aus für eine Anzeige (Recht)

Ausschussquotenmann, Tuesday, 10.12.2013, 00:22 (vor 4379 Tagen) @ Kurti

Das war es immer schon, keine sexuelle Nötigung wegen der Erheblichkeitsschwelle, dafür aber Beleidigung. Oftmals aber nicht mehr verfolgbar, weil die Polizei es nicht als Beleidigung erkennt, sondern als sexuelle Nötigung wertet und zur Staatsanwaltschaft schickt. Bis die dort die Akte auf den Tisch liegen haben sind 3 Monate oft vorbei. Beleidigung wird aber nur auf Strafantrag hin verfolgt. Und der Strafantrag muss innerhalb der 3 Monatsfrist gestellt werden. Der Strafantrag wurde logischerweise nicht gestellt, weil ja von sexueller Nötigung ausgegangen wurde und nicht von Beleidigung. Aus die Maus;-) .


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