Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Ausweitung der Väterabzocke: Restschuldbefreiung bei Unterhaltsrückständen entfällt ab 2014 (Allgemein)

Cyrus V. Miller ⌂ @, Wednesday, 25.09.2013, 12:08 (vor 4458 Tagen)

http://www.anwalt.de/rechtstipps/neue-ausnahmen-von-der-restschuldbefreiung-bei-unterhaltsrueckstaenden-nach-der-zweiten-insolvenzrechtsreform_047045.html

Damit bestätigt Deutschland einmal mehr seine weltweit einzigartige "Spitzenposition" hinsichtlich der Dauer und Höhe von Unterhaltsleistungen.

Für Unterhaltssklaven erweist sich hier ausnahmsweise die EU als hilfreich:
Man kann als EU-Bürger in jedem Mitgliedsland eine Privatinsolvenz beantragen, die dann nicht nach "deutschem Recht" abgewickelt wird und ggf. weiterhin eine Restschuldbefreiung ermöglicht. Das funktioniert derzeit (noch) tatsächlich so - verständlicherweise wird darüber nirgendwo informiert :-D


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