Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Definiere Außenwirkung (Politik)

Mus Lim ⌂ @, Friday, 30.08.2013, 21:34 (vor 4534 Tagen) @ Nihilator

Außenwirkung ist ein Zentralbegriff des öffentlichen Rechts. Mit Außenwirkung ist Wirkung außerhalb der Verwaltung gemeint, also eine Auswirkung auf den Bürger (oder sonstige Private). Außenwirkung ist erforderlich, damit der Bürger gegen eine rechtliche Maßnahme einer Behörde Rechtsschutzmöglichkeiten hat. So kann ein Bürger beispielsweise nicht juristisch gegen einen Flächennutzungsplan vorgehen, weil dieser keine Außenwirkung entfaltet. Ähnliches gilt für Verwaltungsvorschriften, wobei aber durch den Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung in Verbindung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz doch ein Anspruch zumindest auf Gleichbehandlung mit anderen Bürgern entstehen kann.
- Wikipedia: Außenwirkung

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Der einzige „Hirni“ hier weit und breit.
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