Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Über uns

135419 Einträge in 34277 Threads, 294 registrierte Benutzer, 1041 Benutzer online (0 registrierte, 1041 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog
Avatar

IT-Forensik (Recht)

Cyrus V. Miller ⌂ @, Tuesday, 23.07.2013, 16:28 (vor 4518 Tagen) @ MitGlied
bearbeitet von Cyrus V. Miller, Tuesday, 23.07.2013, 16:37

In Richtung Unschuld ermittelt in diesem Fall nur ein guter Anwalt, der aber oft ziemlich viel Geld kostet, was aber in einer Trennungssituation eher nicht vorhanden ist.

Eben nicht - und genau das ist ja der Witz -
Das müsste theoretisch auch die Staatsanwaltschaft tun:

"Die Staatsanwaltschaft ist bei ihren Ermittlungen zur Objektivität verpflichtet. Sie ermittelt somit nicht nur belastende, sondern auch entlastende Umstände."
(Quelle)

In der Praxis gilt dies allerdings nur in Rechtsstaaten.
BRD-Bürger, vor allem männliche, haben im Fezi-Richterstaat leider Pech gehabt.
Persönliche Konsequenzen muss jeder selbst ziehen.

Selbst die Scharia ist da vermutlich weiter - obwohl ich hier ganz sicher nicht dem Islam das Wort reden möchte.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum