Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Ja, aber Nein (Gesellschaft)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Saturday, 13.07.2013, 03:39 (vor 4583 Tagen) @ Lausemädchen

Ich denke, ich habe es nicht nur fast erfasst, Beelzebub :-). Meines Wissens beinhaltete der alte § 218 bis 1995 die Rechtswidrig- und Strafbarkeit. Erst danach wurde es straffrei, blieb aber rechtswidrig.

Das ganze "Recht" ist unbrauchbar, denn es gilt erst dann wenn man erwischt wird;-) Die Justiz als Gummiinstitution kann sogar das unterlaufen, in dem sie als Krönung sanktionslose Regeln erstellt. So in der Form: "Wir finden das zwar ganz doll böse, machen aber nix dagegen, weil wir es gut finden".

Rainer

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