Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

125823 Einträge in 30781 Threads, 293 registrierte Benutzer, 296 Benutzer online (0 registrierte, 296 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog
Avatar

Unterhalt, Nebenverdienst und "fiktives Einkommen" (Recht)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Sunday, 28.10.2012, 11:15 (vor 4191 Tagen)

Oft geistern Meldungen durch die Presse das ein Vater, neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit, zu einer Nebentätigkeit verurteilt, um den Kindesunterhalt in voller Höhe bezahlen zu können. Wenn der Mann keine Nebentätigkeit ausübt würde ihm angeblich "fiktives Einkommen" angerechnet.

Das Bundesverfassungsgericht hat ein entsprechendes Urteil schon 2002 aufgehoben.
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20030305_1bvr075202.html

Laut Begründung des Bundesverfassungsgerichts ...

1. ... ist der Vater in der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit gehindert.
GG Art. 2 Abs. 1
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

2. ... wurde dem Vater nicht gleichem Recht wie jeder andere unterworfen.
Art. 3 Abs. 1
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

3. ... wurde der Schutz der Familie verweigert.
Art. 6
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

3. ... geltendes Recht nicht angewendet.
Art. 20 Abs. 3
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

4. ... wurde das Arbeitszeitgesetz nicht berücksichtigt.
Arbeitszeitgesetz § 3
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. (Gemittelt über maximal 6 Monate)

In dem Fall hat das OLG ebenfalls nicht berücksichtigt, dass der Vater durch seine Vollzeittätigkeit schon ausgelastet ist (Schichtarbeiter unter Tage mit erheblichem Arbeitsweg).

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum