Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Über uns

135476 Einträge in 34298 Threads, 294 registrierte Benutzer, 1021 Benutzer online (0 registrierte, 1021 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog
Avatar

Abzocker_In auf die Schnauze gefallen (Allgemein)

adler @, Kurpfalz, Saturday, 18.05.2013, 06:34 (vor 4587 Tagen)

Für ein Kind, das mittels einer anonymen Samenspende aus dem Ausland gezeugt wurde, kann die Mutter vom deutschen Staat keine Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beanspruchen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az.: BVerwG 5 C 28.12).
http://www.n-tv.de/ratgeber/Staat-zahlt-keinen-Unterhalt-fuers-Kind-article10661091.html

--
Go Woke - Get Broke!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum