Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Über uns

137592 Einträge in 35042 Threads, 295 registrierte Benutzer, 302 Benutzer online (0 registrierte, 302 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

DER WOHL ENTSCHEIDENDE SATZ, WARUM FALSCHBESCHULDIGERINNEN STRAFFREI AUSGEHEN! (Manipulation)

Kalle Wirsch, Sunday, 28.04.2013, 21:14 (vor 4747 Tagen) @ Yussuf K.

Doch auch wenn Falschbeschuldiger vor Gericht scheitern und der Angeklagte freigesprochen wird – eine Strafverfolgung müssen sie nicht fürchten. Wegen Vortäuschens einer Straftat wird laut Polizeistatistik pro Jahr nur gegen 0,2 Prozent der Verdächtigen ermittelt. Dahinter steckt der Wille der Staatsanwälte, potenzielle Anzeigeerstatter nicht abzuschrecken. Die Strafjustiz lebt von Hinweisen aus dem Volke, in Werbekampagnen wird dazu ermuntert, Straftaten bei der Polizei zu melden. Es wäre also kontraproduktiv, die Hinterbringer selbst in Bedrängnis zu bringen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum