Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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12 Tonnen wiegt das Ding! - Kubikmeterweise Lebertran für den Tank vom Mr.X seinen 1995er Citroën AX 1.5D … (Fachkräfte)

Mr.X, Friday, 01.05.2026, 00:57 (vor 2 Stunden, 7 Minuten) @ Varano

… kann man sich da ‘n paar Tonnen von der Schwarte sichern? Wäre doch wesentlich „CO2-neutraler“, wenn der im AX-Treibstoff-Bonka landet, anstatt all das Ganze Öl weiter auf dem Meer treiben zu lassen. Und wenn der ohnehin „gestrandet“ ist, dann bezeichnet man sowas doch eh als Strandgut[*].

- gerne Wale gratis entsorgend, Mr.X :-D

——-

Anmerkung:
Zu [*] „Strandgut“ (in diesem Fall ohne Besitzer)

Dazu aus der Wikiprawda:

1990 wurde für den Geltungsbereich deutschen Rechts die Strandungsordnung (zuletzt geändert 1986) durch Artikel 35 des Dritten Rechtsbereinigungsgesetzes vom 28. Juni 1990 (BGBl. I S. 1243) aufgehoben. Damit gilt seitdem hier auch für Strandgut ohne Einschränkung das Fundrecht. Strandgut ist nun erst dann herrenlos, kann also vom Finder rechtmäßig angeeignet werden, wenn der bisherige Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgegeben hat (§ 959 BGB).


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