Karlsruher Gericht entscheidet: Strack-Zimmermann darf „Adolfine, die Kriegstreiberin“ genannt werden (Politik)
In einem Urteil vom 17. März hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden, dass die Bezeichnung der FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann als „Adolfine, die Kriegstreiberin“ angesichts des zu dem Zeitpunkt tagesaktuellen Themas der Waffenlieferungen an die Ukraine als zulässige Machtkritik zu werten ist. Das berichtet Beck Aktuell.
Ein X-Nutzer hatte die damalige Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag in einem Kommentar als „Adolfine, die Kriegstreiberin“ bezeichnet, um auf die Kritik der FDP-Politikerin am damaligen Oppositionsführer Friedrich Merz zu reagieren. Strack-Zimmermann erstattete daraufhin Anzeige wegen Beleidigung.
Vor dem Amtsgericht Bruchsal wurde der X-Nutzer dann wegen gegen Personen des politischen Lebens gerichteter Beleidigung nach den Paragrafen 185 und 188 des Strafgesetzbuchs zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Doch diese Entscheidung wurde nun durch die Richter am Oberlandesgericht aufgehoben – die Äußerung falle noch unter die Meinungsfreiheit.
Die Zulässigkeit der Aussage ist jedoch kontextbezogen: Der Nutzer habe Strack-Zimmermann nicht grundsätzlich mit Adolf Hitler gleichgesetzt, sondern nur in ihrem politischen Wirken bezüglich der Verteidigungspolitik. Die FDP-Politikerin sei „nicht als Person“ angegriffen worden, sondern lediglich in ihrem „öffentlichen Wirken“. Zusätzlich sei der Kommentar „aus der Erregung heraus“ entstanden.
Damit ist Strack-Zimmermann mit einer weiteren Anzeige gegen einen Bürger gescheitert. 2024 wurde eine damals 78-jährige Frau in einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Wuppertal freigesprochen, nachdem sie die FDP-Politikerin online als „Flintenweib“ bezeichnet hatte (Apollo News berichtete). Zuvor war sie vor dem Amtsgericht Solingen verurteilt worden.
Frauen als Kriegstreiberinnen und nur Männer zur Wehrpflicht gezwungen werden!
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