Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Linksgerichtete Minderheitsregierung (Politik)

Ausschussquotenmann, Tuesday, 14.04.2026, 18:23 (vor 1 Tag, 4 Stunden, 33 Min.) @ Pack

Spanien haut die Titel raus und die Schätze halten sich dann über Artikel 21 SDÜ in Deutschland auf:


Artikel 21
(1)
Drittausländer, die Inhaber eines gültigen, von einer der Vertragsparteien ausgestellten Aufenthaltstitels sind, können sich auf Grund dieses Dokuments und eines gültigen Reisedokuments höchstens bis zu drei Monaten frei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragsparteien bewegen, soweit sie die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a, c und e aufgeführten Einreisevoraussetzungen erfüllen und nicht auf der nationalen Ausschreibungsliste der betroffenen Vertragspartei stehen.
(2)
Das gleiche gilt für Drittausländer, die Inhaber eines von einer der Vertragsparteien ausgestellten vorläufigen Aufenthaltstitels und eines von dieser Vertragspartei ausgestellten Reisedokuments sind.
(3)
Die Vertragsparteien übermitteln dem Exekutivausschuß die Liste der Dokumente, die sie als Aufenthaltserlaubnis oder vorläufigen Aufenthaltstitel und als Reisedokument im Sinne dieses Artikels ausstellen.
(4)
Die Bestimmungen dieses Artikels gelten unbeschadet des Artikels 22
.

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/1997/90/A21/NOR12066369

Da keine Ein- und Ausreisestempel vorliegen waren die nie länger als 3 Monate hier.
Der Spuk hat erst dann ein Ende, wenn Deutschland aus der EU austritt.


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