„Unsere Demokratie“ im Eilverfahren: „Stadt Lindenberg belegt Höcke mit Redeverbot“ (Gleichschaltung)
12.02.2026
Unfassbar: Vorschlag kam vom Verwaltungsgericht Augsburg: Stadt Lindenberg belegt Höcke mit Redeverbot
Die Stadt Lindenberg im Allgäu greift nach einer Gerichtsniederlage zu einem gezielten Redeverbot gegen Björn Höcke für die AfD-Veranstaltung am 15. Februar 2026 im Löwensaal – skandalöserweise hat das Verwaltungsgericht Augsburg diesen Weg im Eilverfahren selbst als „milderes Mittel“ vorgeschlagen und damit der Zensur Tür und Tor geöffnet.
[…]
Mal ‘ne Frage dazu in den Raum gestellt:
Wäre jetzt nicht eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung (§ 339 StGB - „… wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.“), wegen Art. 5 GG, gegen den Richter fällig?
Art. 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt.
[…]
Es ist an der Zeit die eigene Medizin zu verabreichen!
- volle Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung fordernd, Mr.X

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