Richterin nach Halemba-Urteil: „Halten Sie den Mund!“ (Recht)
Er wurde nicht nur abgeurteilt, sondern dazu noch pädagogisiert.
Der Landtagsabgeordnete wird wegen Geldwäsche und Nötigung zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen verurteilt. Damit wäre er vorbestraft – und die Richterin hat noch einiges zu seinen Manieren zu sagen.
Ständig seien die Angeklagten und ihre Verteidiger zu spät gekommen, eine „Respektlosigkeit“. Mehrfach habe Halemba seine mangelnde „Impulskontrolle“ gezeigt – besonders in Erinnerung ist jener Moment, als er vor lauter Ärger auf seinen Tisch schlug.
https://www.sueddeutsche.de/bayern/halemba-urteil-afd-gericht-prozess-geldwaesche-urteil-li.3376279
Und dann erlaubt sich Richterin Helm vor Begründung des Urteils auch noch einige „allgemeine Anmerkungen“ zu diesem „ungewöhnlichen Verfahren“, wie sie sagt. Ungewöhnlich unter anderem deshalb, weil Halemba und seine Verteidiger mehrfach insinuierten, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beruhten auf Weisungen der bayerischen Staatsregierung. Und unentwegt an dem Narrativ arbeiteten, das Verfahren gegen den 24-Jährigen sei „politisch motiviert“.
Die StA ist weisungsgebunden. Gab es da nicht ein EU-Urteil? Soll das jetzt bezweifelt werden?
https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-europaeischer-haftbefehl-deutsche-staatsanwaelte-nicht-unabhaengig
Der pädagogische Furor erinnert ein wenig an die Tanten, welche in den Parlamenten unliebsamen Personen das Wort entziehen, wenn Ihnen der Inhalt nicht passt.
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