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Hamburger Regime - Justiz gibt Fakenews Lügner Recht (Allgemein)

Pack, Friday, 19.12.2025, 18:04 (vor 3 Stunden, 32 Minuten)

Masterplan zur "Remigration"
"Correctiv" gewinnt Prozess um Potsdamer Geheimtreffen

Teilnehmer wollten den "Kern" der Berichterstattung von "Correctiv" über das Potsdamer Geheimtreffen zur "Remigration" kippen. Doch das Investigativportal hat
damit nicht gelogen, stellt das Landgericht Hamburg fast zwei Jahre später fest.

Das Landgericht Hamburg hat Klagen von Teilnehmern des Potsdamer "Geheimtreffens" zur Berichterstattung des Investigativportals "Correctiv" abgewiesen. Die Kläger wollten damit die Recherche über die Zusammenkunft infrage stellen. Der Text hatte aufgedeckt, dass Teilnehmer aus AfD, "Werteunion", Aktivisten und Unternehmer eingeladen waren, um mit dem Rechtsextremisten Martin Sellner dessen "Masterplan" zur "Remigration" zu erörtern.

Kläger und Anwälte hatten gehofft, den aus ihrer Sicht wichtigsten Punkt der "Correctiv"-Berichterstattung zu kippen. Das Landgericht wies ihre Klage jedoch in allen Punkten zurück, wie aus den am Freitag verkündeten Urteilen hervorgeht. Die Anwälte der gescheiterten Kläger präsentieren den Ausgang aber dennoch als Erfolg.

Im Rechtsstreit ging es zentral um eine Formulierung. "Correctiv" hätte die Inhalte der "Geheimkonferenz" am 25. November 2023 in Potsdam mit vielen Begriffen zusammenfassen können: etwa Masterplan zu "Vertreibung", zur "Verdrängung", auch zum "Wegekeln" selbst von deutschen Staatsbürgern oder zu "erzwungenen Auswanderungen" dieser Menschen.

"Correctiv" hatte die Ideen aber als Masterplan zur "Ausweisung" zusammengefasst. Und "Ausweisung" ist ein juristisch genau definierter Begriff, ein Behördenakt, detailliert festgelegt in Artikel 53 des Aufenthaltsgesetzes.

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Es bleiben zurück: Ein rechtsextremer Zahnarzt, der sein konspiratives Netzwerk offenlegte; ein Treffen von radikalen Rechtsextremen mit Vertretern der Bundes-AfD; ein "Masterplan" zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Artikel 3, Artikel 16 und Artikel 21 des Grundgesetzes zu unterlaufen.

Strittige Passage im "Correctiv"-Artikel

Ulrich Vosgerau und sein Freund Gernot Mörig klagten
Der Düsseldorfer Zahnarzt Gernot Mörig, ein früherer Funktionär rechtsextremer Jugendorganisationen und heutiger Vernetzer im neurechten Milieu, und der mit ihm befreundete Teilnehmer Ulrich Vosgerau sahen hier einen Hebel. Sie griffen den Bericht nun "im Kern" an, hieß es. Der Begriff wurde zur Zielscheibe gegen "Correctiv". Plötzlich stand der Vorwurf im Raum, Millionen Menschen hätten sich täuschen lassen, als sie aus Empörung über den Inhalt auf die Straße gegangen sind.

Im "Landhaus Adlon" (heute "Villa Aurea") waren die Teilnehmer tatsächlich zu einem für sie vielleicht ernüchternden Fazit gekommen: Mit "Ausweisungen" nach den geltenden Gesetzen kommen sie gar nicht an ihr Ziel. Ein ethnisch und kulturell homogenes Deutschland mit viel weniger Menschen mit Migrationshintergrund können sie mit den heutigen rechtsstaatlichen Mitteln wie dem Aufenthaltsgesetz nicht erreichen.

"Ausweisungen" waren als untauglich verworfen worden
Das brauche ein Gesamtkonzept, um eben solche Menschen vertreiben zu können, die zwar den deutschen Pass haben, aber vermeintlich nicht nach Deutschland passen. Sellner selbst spricht davon, dass gegenüber Staatsbürgern, die nicht "assimiliert" seien, "Anpassungsdruck" erzeugt werden müsse. "Ausweisung" und der nächste Schritt Abschiebung ist jedoch nur bei Menschen ohne deutschen Pass möglich.

Über "Ausweisungen" im juristischen Sinn hatten die Teilnehmer also nicht gesprochen und erklärten das auch einmütig in eidesstattlichen Versicherungen fürs Gericht. "Correctiv" selbst hatte sogar in dem Text geschrieben, dass Sellner in seinem Vortrag die deutsche Staatsbürgerschaft ausdrücklich als Sperre für eine Ausweisung betrachtet hatte.

Anführungszeichen
Auf dem besagten Treffen in Potsdam am 25.11.2023 wurde weder über eine Ausweisung von Staatsbürgern mit deutschem Pass gesprochen oder gar diese geplant, noch wurde besprochen, Menschen anhand rassistischer Kriterien, wie Hautfarbe oder Herkunft, auszuwählen und aus Deutschland auszuweisen.

Aus der eidesstattlichen Versicherung

Sellners Ideen stehen zumindest mit dem Grundgesetz in Konflikt: Zwischen deutschen Staatsangehörigen mit oder ohne Migrationshintergrund zu unterscheiden, missachte das sowohl durch die Menschenwürde als auch das Demokratieprinzip geschützte egalitäre Verständnis der Staatsangehörigkeit, heißt es in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu "Compact". Das Gericht hatte ein Verbot des rechtsextremen und russlandnahen Magazins aufgehoben, aber dessen Verbindung zu Sellner als gutes Argument für ein Verbot gewürdigt. Sellners Vorstellungen, eine "ethnokulturelle Identität" zu bewahren und mit Druck "Remigration" auszulösen, behandelten deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund als Staatsbürger zweiter Klasse. Die Einordnung führte dazu, dass in der AfD darüber debattiert wurde, auf Distanz zu Sellner zu gehen.

Tatsachenbehauptung oder zusammenfassende Wertung
Beim Streit über den "Correctiv"-Bericht geht es aber um etwas anderes: Denken Leser durch die strittige Formulierung an Paragraf 53 des Aufenthaltsgesetzes und sehen sie vor ihrem inneren Auge Beamte beim Abstempeln einer Ausweiseverfügung für den eingebürgerten türkischstämmigen Nachbarn? Hat "Correctiv" mit der Verwendung des Fachbegriffs zur Zusammenfassung eine falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt oder kann der Begriff als landläufige Wertung für die "Remigrations"-Fantasien genutzt werden?

Der "Correctiv"-Bericht löste zumindest viel Empörung und zahlreiche Berichte in anderen Medien aus. Im Wesentlichen war dann die Rede davon, dass darüber gesprochen wurde, auch deutsche Staatsbürger aus Deutschland loswerden zu können. Schrieben Medien aber, in Potsdam sei über die "Ausweisung" auch deutscher Staatsbürger gesprochen worden, kam Post von den Anwälten der Potsdam-Teilnehmer Vosgerau und Mörig.

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Ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, wird ausgewiesen, wenn die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt.

§ 53 AufenthG – Ausweisung  (1)

Für Gerichte war es tatsächlich eine falsche Tatsachenbehauptung, wenn dies in Artikeln ohne den Kontext und ohne Klarstellung, dass es sich um eine eigene wertende Zusammenfassung der Inhalte handelt, so zu lesen war. Auch t-online hatte in einem von Dutzenden Texten zu dem Thema nicht genau formuliert und musste dies ändern. Medien durften schreiben, dass über Vertreibung gesprochen wurde, aber nicht über "Ausweisung".

Gegen die Formulierung bei "Correctiv" selbst waren Vosgeraus Anwälte lange nicht vorgegangen, sondern nur gegen Randaspekte, die einzelne Teilnehmer allein betrafen. Vor dem Oberlandesgericht Hamburg siegte "Correctiv", vor dem Landgericht Berlin II setzte sich zuletzt Vosgerau durch.

Und mit der Sammlung von falschen Wiedergaben des "Correctiv"-Textes glaubten die Juristen auch Munition zu haben, um die Formulierung im Ursprungstext zu kippen. Wenn zur Formulierung Ausweisung "mittlerweile empirisch nachgewiesen ist, dass zahlreiche deutsche Leitmedien die Berichterstattung als Tatsachenbehauptungen Correctivs verstanden haben", so Carsten Brennecke von der Kanzlei Höcker, dann liege das Problem dort. Was "Correctiv" als eigene zusammenfassende Wertung der Abläufe darstellt, wollten sie als falsche Tatsachenbehauptung verbieten lassen. Und damit aus ihrer Sicht den "Kern" des Textes kippen.

Gericht: Detaillierte Schilderung macht Wertungscharakter klar
Das Landgericht Hamburg kommt in den am Freitag veröffentlichten Urteilen zu einer anderen Einschätzung: Weil bei "Correctiv" das Geschehen so detailliert geschildert und an vielen Stellen wiedergegeben wird, was wörtlich gesagt worden sei, könne bei diesem Text der Leser zwischen der Wiedergabe des Gesprochenen und der bewertenden Umschreibung des Geschehens differenzieren. Klage abgewiesen.

Außerdem hätten Sellners Pläne durch den angesprochenen "Druck" nur ein vermeintlich freiwilliges Verlassen des Landes zur Folge, "was wertend in zulässiger Weise als eine 'Ausweisung' bezeichnet werden kann", so das Gericht. "Correctiv" habe auch schreiben dürfen, dass der "Plan" gegen die Verfassung verstößt oder diese unterläuft. Diese Wertung enthalte "fraglos einen erheblichen Vorwurf, nämlich den eines verfassungswidrigen oder verfassungsfeindlichen Vorgehens oder Vorhabens." Da aber sogar Anknüpfungstatsachen für die Wertung vorliegen, der Plan beinhalte eine Ausweisung von Deutschen, gebe es die Anknüpfungstatsache auch für die rein rechtliche Wertung, dass ein solcher Plan Verfassungsnormen unterläuft.

Vosgerau und Mörig sind damit vor dem Hamburger Gericht mit allen Anträgen in ihren Klagen gescheitert. Die krisen- und PR-erfahrenen Anwälte, die den Streit mit massenhaft Postings im Netz im Sinne ihrer Mandanten begleiten, verkaufen das Ergebnis dennoch als ein Erfolg: "Teilnehmer unterliegen zwar vor Gericht, gewinnen aber in der Sache", behauptete ihr Anwalt Carsten Brennecke auf X. Seine Interpretation des Urteils: Das Gericht habe zu der Kernaussage "Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern" bestätigt, dass der Bericht "keine Tatsachen, sondern lediglich Insinuationen und Geraune" beinhalte. Jetzt stehe fest, dass nicht wörtlich besprochen worden sei, deutsche Staatsbürger auszuweisen.

"Correctivs" Anwalt Thorsten Feldmann kommt zu einem ganz anderen Schluss: "Alle Versuche der Kläger, mit verdrehter PR Mediendruck von außen aufzubauen und die Gerichte für eine politische Kampagne zu instrumentalisieren, sind gescheitert." Das Landgericht habe nüchtern und souverän das geltende Presse- und Äußerungsrecht angewandt.

Gegen die beiden Urteile kann noch Beschwerde eingelegt werden.
https://www .t-online .de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_101051092/-geheimtreffen-in-potsdam-correctiv-siegt-vor-gericht-gegen-vosgerau.html


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