Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Es klagte eine Frau (GEZ)

Justiz, Sunday, 07.12.2025, 13:06 (vor 12 Stunden, 14 Minuten) @ Femo-Verklopper

Vor dem VG München, dann Bundesverwaltungsgericht, nun muss das Verwaltungsgericht den Fall untersuchen.

Alternative 1: Nicht Zahlen und warten, ob überhaupt was passiert. Bei 4 Millionen Zählern im Rückstand kommen die Unter Umständen nicht hinterher.

Alternative 2: Widerspruch einlegen bei nächster Erhöhung oder direkt. Das weckt aber schlafende Hunde.

Ai sagt

Mahnung/Festsetzungsbescheid: Bei Zahlungsverzug wird ein Festsetzungsbescheid erlassen, der auch Säumniszuschläge enthält und als Vollstreckungstitel dient.
Zustellung: Der Bescheid gilt nach drei Tagen ab Aufgabe bei der Post als zugestellt, auch wenn er nicht ankommt.

Vollstreckungsauftrag: Die Landesrundfunkanstalten beauftragen kommunale Vollstreckungsbehörden (z.B. Stadtkassen) oder Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung.
Vollstreckungsmaßnahmen: Es können Kontopfändungen, Lohnpfändungen oder Sachpfändungen (z.B. von KFZ) erfolgen.

Zusätzliche Kosten: Die Vollstreckung verursacht zusätzliche Gebühren, die der Schuldner tragen muss.

Was tun bei Problemen?

Nicht ignorieren: Mahnungen und Bescheide ernst nehmen.

Widerspruch einlegen: Fristgerecht gegen den Festsetzungsbescheid schriftlich Widerspruch einlegen.

Den könnte man dann begründen.... Dann geht's vor das Verwaltungsgericht...

Die sind mit 75% Assilanten hoffnungslos überlastet.

Wenn Mann dann genügend Beweise hat...

Möglicherweise steht der Russe eher in Berlin als es ein Urteil gibt....


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