Vorsicht vor dem Shithole-Country Schweiz - Wer dort die Wahrheit sagt geht genau so wie Emanuel Brünisholz in den Knast (Falschbeschuldigung)
Mr.X, Friday, 05.12.2025, 02:18 (vor 1 Tag, 8 Stunden, 56 Min.)
Vorab: Der Mr.X hat das mal der Korrektheit halber unter der Rubrik „Falschbeschuldigung“ verbucht.
Soeben via Feindsender reingetickert. Die Schweiz ist ein Shithole-Country und hat offenbar abgegessen. Willkürjustiz vom Feinsten. Die Unzuchtler haben dort den Laden übernommen. Lasst es Euch sagen, die Schweiz ist so schwul, wie es das Arschloch vom ex-SA-Chef Ernst Röhm einst war. Aber lest selbst:
04.12.2025
Nach LGBTQ-Kritik: Schweizer muss zehn Tage ins Gefängnis
Emanuel Brünisholz aus Burgdorf musste zehn Tage Haft antreten, weil er ein Bußgeld für einen Facebook-Kommentar über Transpersonen nicht bezahlt hatte. Die Gerichte werteten seine Äußerung als menschenverachtend, obwohl Transpersonen rechtlich nicht ausdrücklich geschützt sind. Der Fall zeigt die zunehmende Verengung der Meinungsfreiheit in der Schweiz.
[…]
… ist ein Facebook-Kommentar über Transpersonen, für den ihm ein Bußgeld auferlegt worden war, das er nicht beglichen hatte.
… Post stammt aus dem Dezember 2022. Brünisholz hatte unter einem Beitrag des SVP-Nationalrats Andreas Glarner geschrieben, dass man bei einer hypothetischen Ausgrabung von LGBTQI-Personen in 200 Jahren anhand der Skelette nur "Mann und Frau" erkennen werde und alles andere eine psychische Krankheit sei, die durch den Lehrplan gefördert werde.
[…]
Man sollte fast meinen, die Schweiz ist eine Blamage für den Rest von Europa oder besser, nahezu die gesamte Westliche Welt. Da steht gegebenenfalls im Raum, das Shithole Germoney zu loben.
- Shithole Germoney lobend, Mr.X 

Vorsicht vor dem Shithole-Country Schweiz - Wer dort die Wahrheit sagt geht genau so wie Emanuel Brünisholz in den Knast
Manhood, Friday, 05.12.2025, 10:52 (vor 1 Tag, 0 Stunden, 22 Min.) @ Mr.X
Man sollte fast meinen, die Schweiz ist eine Blamage für den Rest von Europa oder besser, nahezu die gesamte Westliche Welt. Da steht gegebenenfalls im Raum, das Shithole Germoney zu loben.
Das kommt davon, wenn man sich ein benachbartes Shithole als Vorbild nimmt!
Grüsse
Manhood
--
Regime Change jetzt!
Stimmt! Germony ist Shithole-Country
Mr.X, Friday, 05.12.2025, 12:05 (vor 23 Stunden, 9 Minuten) @ Manhood
Das kommt davon, wenn man sich ein benachbartes Shithole als Vorbild nimmt!
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Wir sind sogar mittlerweile dermaßen Shithole, daß die Regime-Schlägertruppen heimlich unsere Wohnung filzen dürfen, und diese auch verwanzen, mit Interaktions- und Überwachungssoftware. Und wie es aussieht ist die AfD mit dabei. Hier die volle Packung:
04.12.2025 - heise
Berlin: Polizei darf Wohnungen zur Staatstrojaner-Installation heimlich betreten
Um Daten aus IT-Systemen zu erheben, können Ermittler in Berlin künftig Räume Verdächtiger verdeckt durchsuchen. Das sieht eine Novelle des Polizeigesetzes vor.
Mit der Mehrheit der Koalition aus CDU und SPD sowie den Stimmen der oppositionellen AfD hat das Berliner Abgeordnetenhaus am Donnerstag eine weitgehende Novelle des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) beschlossen. Die Reform stattet die Polizei mit Befugnissen aus, die tief in die Grundrechte eingreifen und bisherige rote Linien der Hauptstadt-Sicherheitspolitik überschreiten. Während Innensenatorin Iris Spranger (SPD) das Gesetz als notwendiges Update für das digitale Zeitalter und den Kampf gegen Terrorismus verteidigt, sehen Kritiker darin einen unverhältnismäßigen Angriff auf die Privatsphäre.
Gesetz sieht massive Verschärfungen vor
Ein Stein des Anstoßes ist die Kombination aus digitaler Überwachung und physischem Einbruch: Um verschlüsselte Kommunikation zu überwachen, dürfen die Ermittler künftig laut dem Senatsentwurf und den Änderungen der Abgeordneten nicht nur IT-Systeme hacken, sondern auch verdeckt die Wohnungen von Verdächtigen betreten. Die brisante Neuerung verbirgt sich in den Paragrafen 26a und 26b. Diese regeln die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und die heimliche Online-Durchsuchung. Um Kommunikation noch vor der Ver- oder nach der Entschlüsselung auf Geräten wie Smartphones oder Laptops abzugreifen, darf die Polizei Schadsoftware wie Staatstrojaner einsetzen.
Doch das neue Polizeigesetz geht einen Schritt weiter: Sollte eine Ferninstallation der Spionagesoftware technisch nicht möglich sein, erlaubt Paragraf 26 den Ermittlern explizit das "verdeckte Betreten und Durchsuchen von Räumlichkeiten", um Zugriff auf die IT-Systeme zu erlangen. Faktisch legalisiert Berlin damit – wie zuvor Mecklenburg-Vorpommern – den staatlichen Einbruch in Privatwohnungen, um Trojaner physisch etwa via USB-Stick aufzuspielen. IT-Sicherheitsexperten warnen nicht nur vor dem Offenhalten von Schwachstellen. Sie sehen in der Verknüpfung von Wohnraumverletzung und digitaler Ausforschung auch einen Verfassungsbruch.
Bodycams, Handy-Fahndung und Kennzeichen-Scanning
Flankiert wird dieser Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung durch den Paragrafen 24c, der den Einsatz von Bodycams neu regelt. War deren Nutzung bisher auf den öffentlichen Raum fokussiert, dürfen Polizeikräfte die Kameras nun auch in privaten Wohnungen und anderen nicht öffentlich zugänglichen Räumen aktivieren, sofern tatsächliche Anhaltspunkte für eine Gefahr für Leib oder Leben bestehen. Zwar betont der Gesetzgeber den Aspekt der Eigensicherung. Doch Gegner befürchten, dass dies in der Praxis zu einer audiovisuellen Überwachung im intimsten Rückzugsort der Bürger führt.
Auch im öffentlichen Raum rüstet Berlin technisch auf. Mit Paragraf 26e wird die Funkzellenabfrage ausgeweitet. Die Polizei kann künftig von Netzbetreibern Verkehrsdaten aller Mobiltelefone anfordern, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer definierten Funkzelle befunden haben. Dies ermöglicht die Erstellung von Bewegungsbildern Tausender unbescholtener Bürger per Rasterfahndung, die etwa zufällig an einem Demonstrationsort waren.
Parallel schafft Paragraf 24d die rechtliche Basis für den Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme. Diese Scanner erfassen Nummernschilder im fließenden Verkehr und gleichen sie mit Fahndungsdatenbanken ab. Paragraf 24h erlaubt zudem den Einsatz technischer Mittel gegen unbemannte Systeme wie Drohnen, inklusive der Übernahme der Steuerung.
Gesichtserkennung und KI-Training
Ein weiterer Aspekt, der in der Fachwelt für Tadel sorgt, ist die Einführung des Paragrafen 28a. Dieser erlaubt der Polizei den biometrischen Abgleich von Gesichtern und Stimmen mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet. Damit kann die Polizei etwa mit Material aus der Videoüberwachung automatisierte Suchen in sozialen Netzwerken oder auf Fotoplattformen beispielsweise mit automatisierter Gesichtserkennung durchführen, um Personen zu identifizieren.
Ergänzend ermöglicht der neue Paragraf 42d die Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten zum "Training und zur Testung von Systemen der Künstlichen Intelligenz". Damit schaffen die Volksvertreter eine Rechtsgrundlage, um echte Polizeidaten – etwa Bilder, Videos oder Textnachrichten aus Ermittlungsverfahren – für das Anlernen von KI-Algorithmen zu nutzen. Datenschützer kritisieren dies scharf, da KI-Modelle oft Rückschlüsse auf die Trainingsdaten zulassen und die Zweckbindung der ursprünglich erhobenen Daten hier weit gedehnt wird.
Auch die Optionen zum Freiheitsentzug wachsen. Mit dem überarbeiteten Paragrafen 33 wird die Höchstdauer des sogenannten Präventivgewahrsams von 48 Stunden auf bis zu fünf Tage verlängert. Im Falle drohender terroristischer Straftaten sind sogar bis zu sieben Tage drin. Politisch wurde diese Verschärfung insbesondere im Kontext der Aktionen der "Letzten Generation" diskutiert.
Proteste von vielen Seiten
Die Opposition reagierte mit scharfer Ablehnung. Sie wirft Schwarz-Rot vor, Grundrechte leichtfertig zu opfern. Niklas Schrader (Die Linke) sprach in der Debatte von einem "schwarzen Tag für die Bürgerrechte". Vasili Franco (Grüne) hält die Novelle für verfassungsrechtlich hochriskant. Das Bündnis NoASOG wertet die Reform als Angriff auf die Zivilgesellschaft. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde zu prüfen.
Mit dem Beschluss reiht sich Berlin in die Liste der Bundesländer ein, die ihre Polizeigesetze massiv verschärft haben. Die Kombination der neuen Instrumente macht das Berliner Paket aber besonders weitreichend. Die Hürden für den staatlichen Zugriff auf die digitale und physische Privatsphäre hat der Gesetzgeber damit deutlich gesenkt. Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp bezeichnete im Vorfeld die Legalisierung des Staatstrojaners als Frontalangriff auf die IT-Sicherheit aller Bürger und sah in der Summe der Maßnahmen eine verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Überwachungsdichte erreicht.
Dagegen war die DDR ein kleiner Kinderpups.
BVerfG: Durchsuchungsbeschluss für Abschiebungen aus Schlafzimmer notwendig
Ausschussquotenmann, Friday, 05.12.2025, 20:43 (vor 14 Stunden, 31 Minuten) @ Mr.X
Jetzt wisst Ihr wer in diesem Land Rechte hat und wer nicht
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BVerfG: Durchsuchungsbeschluss für Abschiebungen aus Schlafzimmer notwendig
Veröffentlicht am 04. Dezember 2025 | Schlagwörter: Abschiebung, Asylpolitik, Rechtsprechung | von Flüchtlingsrat Baden-Württemberg
Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (BVerfG) hat in dem Beschluss vom 30. September 2025 (2 BvR 460/25) entschieden, dass der Schutz der Wohnung auch in Unterkünften für Geflüchtete gilt. Die Polizei braucht demnach grundsätzlich einen Durchsuchungsbeschluss, um für eine Abschiebung in die Wohnung geflüchteter Menschen einzudringen.
2019 hatte die damalige Bundesregierung mit einer neuen Regelung in § 58 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) versucht, den in den Grundrechten festgelegten Schutz des Wohnraums zu unterlaufen: Nach dieser Regelung durfte die Polizei im Rahmen einer Abschiebung ohne Durchsuchungsbeschluss in ein Zimmer eindringen, wenn aufgrund von Tatsachen zu schließen ist, dass sich die Person aktuell in der Wohnung aufhält. Es würde sich in diesem Fall um ein reines „Betreten“ des Zimmers und nicht um eine Durchsuchung handeln.
Im selben Jahr drangen Polizeibeamt*innen mit einem Rammbock in das Zimmer eines Geflüchteten in einem Berliner Übergangswohnheim ein, um diesen abzuschieben. Dafür lag kein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vor. In der ersten Instanz wurde der Klage des Geflüchteten recht gegeben, durch den fehlenden Durchsuchungsbeschluss hätte die Polizei rechtswidrig gehandelt. Im Berufungsverfahren hob das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) diese Entscheidung auf und bestätigte das Vorgehen der Polizei. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte eine Revision ab.
Nach einer Verfassungsbeschwerde des Betroffenen gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und PRO ASYL stellt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nun klar, dass ein Durchsuchungsbeschluss erforderlich ist, solange die Polizei vor Beginn der Maßnahme keine sichere Kenntnis darüber hat, dass und wo sich die Person konkret im Raum befindet. Auch in Fällen von Abschiebungen gilt folglich das Grundgesetz (Art. 13 Abs. 2 GG). Für § 58 Abs. 5 AufenthG bleibt damit nahezu kein Anwendungsbereich mehr.
Die Notwendigkeit richterlicher Durchsuchungsbeschlüsse für das Eindringen in Wohnungen im Fall von Abschiebungen bedeutet, dass ein Gericht prüfen muss, ob eine Durchsuchung überhaupt erforderlich ist, um eine Person abzuschieben oder ob es mildere Mittel gibt. Und ob es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine Abschiebung ohne Zimmerdurchsuchung fehlschlagen würde.
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg lehnt Abschiebungen grundsätzlich ab. Solange Abschiebungen jedoch politische Realität sind, müssen dabei rechtsstaatliche Standards eingehalten werden. In einer Stellungnahme vom 14. März kritisierte der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg das Vorgehen der Polizei bei Abschiebungen und unterstützte die Entscheidung von PRO ASYL und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), für die Unverletzlichkeit der Wohnung in Erstaufnahmeeinrichtungen vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Die Stellungnahme hebt besonders die psychischen Folgen für geflüchtete Menschen, die regelmäßig mit Abschiebungen aus Erstaufnahmeeinrichtungen einhergehen, hervor. Das Urteil des BVerfG bestätigt in diesem Fall, dass kein Grundrechtsschutz zweiter Klasse für Geflüchtete besteht und das Grundgesetz ohne Ausnahme für alle Menschen gleichermaßen gilt.
Immer beobachten, wer das Geld verdient!
Rainer
, ai spieg nod inglisch, Saturday, 06.12.2025, 01:23 (vor 9 Stunden, 50 Minuten) @ Ausschussquotenmann
Wieviel Rechtsverdreher, Helfer, Hilfswillige und sonstige Parasiten haben hier am Geld des Steuerzahlers gelutschet. Diese Parasiten sind weit schlimmer als die eingeschleppte Brut selbst!
Rainer
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