BGH entlastet Ärzte: Keine private Haftung für Corona-Impfschäden bis 2023 (Karlsruhe, 9. Oktober 2025) (Coronawahn)
Der Bundesgerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil klargestellt: Für Schäden durch sog. Corona-"Impfungen" bis zum 7. April 2023 haftet der behandelnde Arzt nicht privat. Es kommt gemäß Art. 34 Satz 1 GG nur eine Amtshaftung des Staates in Betracht.
Der III. Zivilsenat wies die Revision eines Patienten zurück, der seine Hausärztin für eine sog. Corona-"Impfung" im Dezember 2021 haftbar machen wollte. Der Kläger, der nach der dritten Dosis eine schwere Herzkrankheit und berufliche Einschränkungen erlitt, forderte rund 800.000 Euro Schmerzensgeld. Er sah in der Impfung und mangelnder Aufklärung den Grund für seine Leiden.
Doch der BGH folgte den Vorinstanzen: Die Impfungen waren Teil der staatlichen Pandemie-Bekämpfung und fielen unter die Corona-Impfverordnung. Ärzte handelten als "Werkzeuge" des Staates mit engem Entscheidungsspielraum – von Aufklärung bis Nachsorge streng vorgeschrieben.
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025185.html
Die beste Gesundheit ist also, nicht mehr zum Arzt gehen. Man weiß ja nicht, was die an giftige Impfstoffe uns verabreichen. Die Verträge von Corona Impfstoffe laufen ja bis 2029. Gerichtlich hätte man schon damals anordnen können, alle Corona Impfstoffe per Forensic, Kriminaltechnik usw. untersuchen lassen zu können, aber das wurde bewusst abgelehnt um die Täter schützen zu können. Die stecken alle unter einer Decke!
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