Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Hinweis auf Gesetz und Paragraph reicht völlig (Manipulation)

Ausschussquotenmann, Sunday, 21.09.2025, 23:11 (vor 75 Tagen) @ Rainer

Bezüglich der Duldung noch genauer. Die Ausreisepflicht regeln die §§ 50, 51 AufenthG. Die Vollziehbarkeit der Ausreiseverpflichtung der § 58 Abs. 2 AufenthG. Die Duldung (§ 60a Abs. 2 AufenthG) setzt nur die Abschiebung aus, nicht jedoch die Ausreisepflicht.

Es ist also keinesfalls so, dass die Ausländer sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, wenn die eine Duldung ausgestellt bekommen. Duldungen werden oft wegen fehlender Rückreisedokumente oder fehlender Möglichkeit einer Abschiebung ins Herkunftsland ausgestellt. Freiwillig könnten die Ausländer jedoch das Bundesgebiet zumeist verlassen.

Zum Aufenthaltstitel siehe oben.

Der Fachkräftemangel liegt primär im Bundestag vor. Und weitaus seltener als man uns weismachen möchte in der freien Wirtschaft. Dort dient dieser oftmals lediglich dem Lohndumping. Die Politik nutzt diesen zur Legitimierung Ihres Bevölkerungsaustausches bzw. Völkermords an den Deutschen, wobei es regelmäßig genausowenig einen Mangel gibt wie die Goldstücke Fachkräfte sind.


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