…
Ich verlinke ungern auf diese Seite, aber in diesem Falle muss ich es als Quellenangabe doch tun. Das muss man einfach mit eigenen Augen selbst gelesen haben. Das sind eines Tages historische Zeitdokumente, die die Politik der Schwachsinnigen in brutaler Weise belegen.
Na wer soll denn das später lesen, wenn die lästigen Beweise vernichtet sind (Stichwort „Wahrheitsministerium“)?
Deswegen hier die Sicherungskopie:
18.08.2025 - T-Online - Nachweis für Steuerzahlung
Hundemarke: Wann der Hund sie tragen muss – und wann nicht
Von Jennifer Buchholz
Hundebesitzer wissen: Ihr Hund braucht eine Hundemarke. Aber muss ihr geliebter Vierbeiner den Anhänger immer dabeihaben?
Wer in Deutschland einen Hund hat, muss Hundesteuer zahlen. Der Nachweis dazu ist die Hundesteuermarke. Muss der Hund sie immer bei sich tragen? Ja, doch es gibt Ausnahmen.
Was ist die Hundesteuermarke?
In einigen Bundesländern erhalten Hundebesitzer eine Hundesteuermarke, nachdem sie ihren Hund beim Hundesteueramt angemeldet haben. Die Anmeldung muss innerhalb einer bestimmten Frist nach seiner Geburt, dem Kauf oder dem Umzug in eine neue Stadt erfolgen. Wie lang die Frist ist, kann von Kommune zu Kommune verschieden sein. Meist beträgt sie vier Wochen.
Zusätzlich muss der Hund auch im Hunderegister der Kommune angemeldet werden.
Die personalisierte Hundesteuermarke muss der Hund immer bei sich tragen – entweder an seinem Halsband oder an seinem Geschirr. Ist das nicht der Fall, begeht der Halter eine Ordnungswidrigkeit. Ihm droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. In der Regel sind aber Geldstrafen in Höhe von zehn bis 50 Euro fällig.
Info
In einigen Bundesländern wurde die Verpflichtung abgeschafft, dass der Hund die Hundesteuermarke stets bei sich tragen muss. Darunter beispielsweise Berlin. In diesen Fällen ist die Marke bei Besuchen in anderen Bundesländern nicht verpflichtend.
Übrigens: Auch Hunde, die von der Hundesteuer ausgeschlossen sind, etwa Blindenhunde, müssen beim Hundesteueramt gemeldet werden und ihre Hundesteuermarke tragen.
Es gibt lediglich zwei Ausnahmen, in denen dem Hundehalter kein Bußgeld droht, weil sein Hund die Marke nicht an seinem Körper trägt:
- Aufenthaltsort
Der Hund hält sich in der Wohnung oder im Haus auf. Wichtig in diesem Fall ist, dass der Hund nicht nach draußen kann. Selbst, wenn er sich im Garten auf dem eigenen Grundstück aufhält, muss er seine Hundemarke bei sich tragen.
- Die Hundemarke ist verloren gegangen
Geht die Marke verloren, muss der Hundehalter den Verlust umgehend beim Hundesteueramt melden. Er erhält dann eine neue. In der Zwischenzeit muss der Hundebesitzer den Nachweis, dass er seinen Hund beim Hundesteueramt angemeldet hat, immer bei sich tragen. Zudem muss der Hund angeleint bleiben, bis er einen neuen "Hundeausweis" erhalten hat.
So soll verhindert werden, dass entlaufene Hunde aufgrund einer fehlenden Hundesteuermarke nicht identifiziert werden können. Zudem soll der Anhänger am Halsband oder Geschirr zeigen, dass der Hundebesitzer steuerlich für sein Tier aufkommt.
—-
PS:
Danke für die Formatierungsarbeit!
