Sozialgericht, Feilschen um Rollstuhl. (Allgemein)
Wie es vor dem Sozialgericht für behinderte Deutsche zugeht...
https://openjur.de/u/692151.html
"Die Oberärztin Dr. X hat ausgeführt, die Antragstellerin sei nicht ständig auf einen Rollstuhl angewiesen. Kurze Gehstrecken (einige Meter oder auch an guten Tagen bis zu 50 m) könne sie selbstständig zurücklegen. Die Leistungsfähigkeit schwanke jedoch auch tageweise. Einige Zeit könne sie selbstständig sitzen. Aufgrund des Verfalls der Rumpfkontrolle sei dies jedoch auch über einen längeren Zeitraum nicht möglich. Bezüglich des Rollstuhls sei zu fordern, dass die Antragstellerin diesen im Zweihandantrieb selbst fahren könne, um ihre Selbstständigkeit zu fördern."
Wer da noch ein paar Meter gehen kann......