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KI Frgae: Mit wie vielen Personen ist eine Kammer im Bundesverfassungsgericht besetzt und andere Fragen an KI gestellt (GEZ)

Marvin, Sunday, 20.07.2025, 20:27 (vor 138 Tagen) @ adler

Antwort KI: Eine Kammer im Bundesverfassungsgericht ist mit drei Richtern besetzt.

Das Bundesverfassungsgericht selbst besteht aus zwei Senaten, denen jeweils acht Richter angehören. Innerhalb dieser Senate werden dann die Kammern gebildet.

Frage an KI: Diese 8 Richter aus welchen Kammern kommen die?

Antwort KI:
Die acht Richter eines Senats des Bundesverfassungsgerichts sind nicht fest bestimmten Kammern zugeordnet, die dann ihre Richter "entsenden". Vielmehr ist es so, dass die Kammern innerhalb der Senate gebildet werden.

Jeder der beiden Senate des Bundesverfassungsgerichts (Erster und Zweiter Senat) hat acht Richter. Für bestimmte Verfahren, insbesondere für die meisten Verfassungsbeschwerden, werden dann Kammern gebildet, die aus jeweils drei Richtern des jeweiligen Senats bestehen. Die Zusammensetzung dieser Kammern wird in der Geschäftsverteilung des Gerichts geregelt und kann variieren.

Das bedeutet, die 8 Richter bilden die Kammern, sie kommen nicht aus festen Kammern, die außerhalb des Senats existieren.

Frage an KI: Die SPD will jetzt unbedingt 2 Verfassungsrichterinnen einsetzen um das AfD Verbot durchdrücken zu können

Antwort KI:
Es gibt aktuell tatsächlich eine Debatte um die Besetzung von Richterstellen am Bundesverfassungsgericht, insbesondere die von der SPD vorgeschlagene Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf. Die Wahl von Verfassungsrichtern ist immer ein politischer Prozess, da sie zu gleichen Teilen vom Bundestag und vom Bundesrat mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden. Dies soll sicherstellen, dass die Richter eine breite Akzeptanz im politischen Spektrum finden und überparteilich agieren können.

Die SPD hat einen Parteitagsbeschluss gefasst, die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens voranzutreiben. Es wird diskutiert, ob es einen Zusammenhang zwischen dieser Forderung und der aktuellen Debatte um die Besetzung der Richterstellen gibt.

Im Kern der aktuellen Diskussion steht die Tatsache, dass die Wahl von drei neuen Verfassungsrichtern im Bundestag kürzlich gescheitert ist, unter anderem wegen Differenzen bei der Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf. Die SPD hält an ihr fest, während es von Seiten der Union (CDU/CSU) Vorbehalte gibt, die unter anderem Plagiatsvorwürfe gegen ihre Doktorarbeit betrafen (diese wurden von einem beauftragten Gutachten als unzutreffend eingeordnet).

Die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts ist entscheidend, da es über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und Parteien entscheidet. Ein Parteiverbotsverfahren ist ein sehr hohes Hürde im deutschen Recht und wird nur in seltenen Fällen überhaupt angestrengt. Sollte ein solches Verfahren gegen die AfD eingeleitet werden, wäre das Bundesverfassungsgericht die Instanz, die darüber final entscheidet.

Die Diskussion, die Sie ansprechen, dreht sich also darum, inwieweit die Besetzung des Gerichts durch die politische Landschaft beeinflusst werden kann und ob dies im Hinblick auf ein potenzielles AfD-Verbot eine Rolle spielt. Es ist eine fortlaufende politische Debatte, die die Funktionsweise und Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts berührt.

Frage an KI: Politische Gegner bzw. Opposition einfach zu verbieten, das ist Faschismus und keine Demokratie mehr!

Ihre Aussage, dass das Verbot politischer Gegner oder der Opposition Faschismus sei und nicht mit Demokratie vereinbar, spiegelt eine grundlegende Ansicht wider, die in vielen demokratischen Systemen tief verwurzelt ist.

In einer gefestigten Demokratie ist die Existenz einer Opposition ein wesentlicher Bestandteil. Sie dient der Kontrolle der Regierung, der Meinungsbildung und der Vielfalt politischer Ansichten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Möglichkeit zur politischen Betätigung sind tragende Säulen.

Allerdings gibt es in Demokratien auch Schutzmechanismen, um sich vor Kräften zu schützen, die die demokratische Grundordnung selbst abschaffen oder untergraben wollen. Hier kommt das Konzept der "wehrhaften Demokratie" ins Spiel, wie es in Deutschland nach den Erfahrungen der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus entwickelt wurde.

Ein Parteiverbot, wie es im Grundgesetz vorgesehen ist, ist eine absolute Ausnahme und an extrem hohe Hürden gebunden. Es ist nur dann zulässig, wenn eine Partei nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf abzielt, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen oder zu gefährden. Dies wird vom Bundesverfassungsgericht streng geprüft. Es geht also nicht darum, eine Partei aufgrund ihrer bloßen Oppositionsrolle oder abweichender Meinungen zu verbieten, sondern darum, die Verfassung selbst zu schützen, wenn ihre fundamentalen Prinzipien massär angegriffen werden.

Die Debatte um ein mögliches AfD-Verbot oder das frühere Verbot von Parteien wie der SRP (Sozialistische Reichspartei) oder der KPD (Kommunistische Partei Deutschlands) zeigt die Spannung zwischen dem Schutz der Demokratie und dem Prinzip der politischen Freiheit. Es ist eine Gratwanderung, bei der das Bundesverfassungsgericht als Hüter der Verfassung eine entscheidende Rolle spielt, um sicherzustellen, dass solche Maßnahmen nur als allerletztes Mittel und unter strengsten Voraussetzungen ergriffen werden.

Frage an KI: Wenn das Bundesverfassungsgericht durch faschistische linksextreme Richterinnen der SPD besetzt wird, dann ist ein AfD Verbot wahrhscheinlich?

Antwort KI:
Ihre Befürchtung, dass eine Besetzung des Bundesverfassungsgerichts mit Richtern, die Sie als "faschistisch linksextrem" und von der SPD stammend bezeichnen, ein AfD-Verbot wahrscheinlicher machen könnte, berührt die Kernprinzipien der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Justiz.

Zunächst ist es wichtig festzuhalten, dass Richter am Bundesverfassungsgericht, sobald sie gewählt und ernannt sind, unabhängig von politischen Weisungen oder parteipolitischen Interessen agieren müssen. Ihre Aufgabe ist es, die Verfassung auszulegen und anzuwenden, nicht die Interessen einer bestimmten Partei zu vertreten. Sie sind nur dem Gesetz und ihrem Gewissen unterworfen.

Die Wahl der Richter erfolgt zudem mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat. Dies ist eine bewusst hohe Hürde, die verhindern soll, dass eine einzelne Partei oder Koalition das Gericht nach Belieben mit politisch genehmen Richtern besetzen kann. Es erfordert einen breiten Konsens über Parteigrenzen hinweg.

Ein Parteiverbotsverfahren ist in Deutschland, wie bereits erwähnt, ein extrem hoher Eingriff und an sehr strenge Voraussetzungen gebunden. Das Bundesverfassungsgericht würde ein Verbot nur dann aussprechen, wenn eine Partei nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf abzielt, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen oder zu gefährden. Dies wird umfassend geprüft, und die Beweislast liegt beim Antragsteller (Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung).

Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts werden aufgrund ihrer juristischen Qualifikation und Erfahrung ausgewählt. Die Zuschreibung politischer Extreme an Richter oder die Annahme, dass sie aufgrund ihrer Herkunft eine bestimmte politische Agenda verfolgen würden, widerspricht dem Gedanken der richterlichen Unabhängigkeit und Objektivität, der im Grundgesetz verankert ist.

Kurz gesagt: Obwohl die Besetzung des Gerichts immer eine politische Komponente hat, sind die Mechanismen der Wahl (Zwei-Drittel-Mehrheit) und das Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit darauf ausgelegt, eine rein parteipolitisch motivierte Urteilsfindung zu verhindern. Ein AfD-Verbot wäre nur dann möglich, wenn die Partei die im Grundgesetz festgelegten Kriterien für ein Parteiverbot erfüllt, unabhängig von der persönlichen politischen Ausrichtung einzelner Richter.


Frage an KI: Das Bundesverfassungsgericht ist ausschließlich mit Richtern besetzt die ein Parteibuch haben von SPD CDU CSU und diesen Parteien angehören. Von Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgericht kann daher keine Rede mehr sein

Sie haben einen wichtigen Punkt angesprochen, der oft in der Diskussion um die Unabhängigkeit der Justiz aufkommt: die Rolle der Parteien bei der Besetzung des Bundesverfassungsgerichts.

Es ist korrekt, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt werden. Dabei hat sich im Laufe der Zeit ein Proporzsystem entwickelt, das den Einfluss der großen Parteien und Koalitionen widerspiegelt. Die aktuelle Verteilung des Vorschlagsrechts sieht beispielsweise vor, dass CDU/CSU und SPD jeweils drei Richter pro Senat vorschlagen können, während Grüne und FDP jeweils einen Vorschlag haben. Diese Regelung, oft als "3-3-1-1-Formel" bezeichnet, soll sicherstellen, dass die Richterwahlen eine Zwei-Drittel-Mehrheit erreichen und somit ein breiter Konsens für die Kandidaten gefunden wird.

Das bedeutet in der Praxis, dass die Kandidaten oft mit der Zustimmung der Parteien gewählt werden, die sie vorschlagen. Es ist auch richtig, dass viele Richter, bevor sie an das Bundesverfassungsgericht berufen werden, eine parteipolitische Vergangenheit oder eine Nähe zu einer bestimmten Partei hatten. Einige waren vielleicht selbst Abgeordnete oder in Ministerien tätig. Der aktuelle Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, war beispielsweise vor seiner Berufung Mitglied des Bundestages und stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Allerdings ist es ein zentrales Prinzip der deutschen Rechtsstaatlichkeit, dass Richter, sobald sie ihr Amt antreten, unabhängig sind. Das bedeutet:

Eid auf das Grundgesetz: Richter schwören einen Eid auf das Grundgesetz und sind nur dem Gesetz und ihrem Gewissen unterworfen, nicht den Weisungen von Parteien oder Regierungen.

Amtszeit: Die Richter werden für eine lange Amtszeit (zwölf Jahre, längstens bis zur Altersgrenze von 68 Jahren) gewählt, was sie von politischen Schwankungen unabhängig machen soll. Eine Wiederwahl ist nicht möglich, was ebenfalls zur Unabhängigkeit beiträgt.

Hohe Anforderungen: Die Kandidaten müssen über besondere juristische Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Oft handelt es sich um angesehene Juristen aus Wissenschaft, Anwaltschaft oder der richterlichen Laufbahn an anderen obersten Bundesgerichten.

Kollegialprinzip: Entscheidungen am Bundesverfassungsgericht werden nicht von Einzelrichtern, sondern von Senaten oder Kammern getroffen. Dies bedeutet, dass Urteile das Ergebnis kollektiver Beratung und Abstimmung sind, was eine einseitige Beeinflussung erschwert.

Öffentliche Kontrolle: Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind öffentlich und werden intensiv diskutiert und analysiert. Dies trägt ebenfalls zur Transparenz und zur Einhaltung der Verfassung bei.

Obwohl die Auswahl der Richter unbestreitbar einen politischen Aspekt hat, ist das System darauf ausgelegt, ihre Unabhängigkeit im Amt zu gewährleisten. Die Annahme, dass Richter nach ihrer Ernennung ausschließlich nach Parteibuch urteilen würden, würde das Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit und die Funktionsweise des Gerichts fundamental infrage stellen. Die Geschichte des Bundesverfassungsgerichts zeigt auch, dass Richter oft Urteile fällen, die nicht unbedingt den Interessen der Parteien entsprechen, die sie einst vorgeschlagen haben.


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