Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Dazu aus der reellen Lebenswirklichkeit eines Deutschen (Lügenpresse)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Wednesday, 28.08.2024, 22:23 (vor 96 Tagen) @ Christine

Der Bericht ist von 2006 aber Jürgen Hass ist immer noch aktiv.

Der Rächer

In Deutschland fühlte sich Jürgen Hass schlecht behandelt. Jetzt erkennt der Rheinländer in Paraguay und anderswo die Vaterschaft Hunderter ausländischer Kinder an. Er will ihnen einen deutschen Pass und Sozialleistungen verschaffen und dem Staat schaden. Ein Gesetz macht es möglich.

Von Carsten Holm, 07.05.2006, 13.00 Uhr • aus DER SPIEGEL 19/2006
https://www.spiegel.de/panorama/der-raecher-a-94f53d20-0002-0001-0000-000046847760?context=issue

Wer hört, was er sagt, und liest, was er schreibt, hat gute Gründe, an seinem Verstand zu zweifeln. Wild gestikulierend und rot vor Wut sitzt Jürgen Hass, 56, im Restaurant des Sheraton-Hotels in der paraguayischen Hauptstadt Asunción. Hastig schüttet er Beleidigungen gleich kübelweise aus: über das Beamtentum im Allgemeinen und über die deutsche Botschaft im Besonderen.

»Die wollen mein Lebenswerk zerstören«, bricht es aus Hass heraus. Und dann ist er nicht mehr zu bremsen. Unfähige Beamte seien das. Faulpelze. Nichtsnutze. Gesetzesbrecher. Von »Lügnern und Betrügern« ist die Rede.

Hass hasst Beamte. Er hat den Diplomaten diese Werturteile und weit Gröberes mehrfach schriftlich übermittelt. Sie haben eine Strafanzeige gegen ihn gestellt.

Das »Lebenswerk«, von dem Hass spricht, ist noch irritierender als seine Tiraden. Er habe »eine Vision«, sagt er. In Paraguay und in anderen Ländern habe er die Vaterschaft für mehr als 300 Mädchen und Jungen anerkannt. Sie seien damit deutsche Staatsbürger geworden.

Den in Armut lebenden Kindern wolle er nun zu einem deutschen Pass und zu Sozialleistungen verhelfen, sagt Hass. Die Gesetzeslage in Deutschland erlaube das. Und tatsächlich: Hass ist dabei, ein veritables Bundesgesetz auszuhebeln. Das Kindschaftsrechtsreformgesetz von 1998, sagt er, werde dazu führen, dass seine Kinder in Hamburg, Berlin oder München »auf Kosten der Deutschen studieren können«. Bis zum Jahresende will er mit Hilfe von Unterstützern »weltweit 1000 Anerkennungen schaffen«. Ohne auch nur ein Kind selbst gezeugt zu haben.

Sein »privates Entwicklungshilfeprogramm« sei »effizienter« als jedes staatliche, behauptet Hass. Immerhin lande das Geld »direkt in bedürftigen Familien«. Ihn selbst kostet das so gut wie nichts. Er braucht keinen Unterhalt für die Kinder zu zahlen. Seine Frührente, rund 1000 Euro, ist nicht pfändbar. »Nur so funktioniert es«, sagt Hass.

Aber Hass macht sich nicht viel Mühe, sein eigentliches Motiv zu verbergen. Deutschland, sagt er, habe ihn »schlimmer behandelt als jeden Hund«. Er habe unschuldig im Gefängnis gesessen. Der Staat verbiete ihm seinen Job als Rechtsberater. Deswegen führe er »einen persönlichen, privaten Rachefeldzug«.

Dann wütet er wieder über die Diplomaten. Denn die Botschaft verweigert die Beurkundung der Vaterschaften und die Ausstellung von Kinderpässen. Aber das sei illegal, sagt Hass, die Beamten »werden mich nicht aufhalten können«. Fast bedrohlich fuchtelt er dabei mit den Armen wie ein Volkstribun.

Hass hat zwei Seiten. Er kann auch freundlich und charmant sein. Ein Sonnyboy geradezu. Wer ihn aber so fauchen und schnauben hört, spürt, dass da kein Robin Hood erklärt, wie er Armen und Entrechteten Gutes tun will. Ein Mann spricht da, der mit Deutschland noch eine Rechnung offen hat. Sein Treiben gefällt allerdings auch der paraguayischen Justiz nicht. Sie hatte den Verdacht, Hass wolle das Adoptionsrecht des Landes umgehen, und steckte ihn 15 Tage in Haft - obwohl Hass niemals ein Kind adoptieren wollte.

Manisch wirkt der Mann. Getrieben. Besessen. Aber man macht es sich zu leicht, wenn man den gebürtigen Rheinländer kurzerhand für verrückt erklärt. Hass hat im Kindschaftsrecht von 1998, das der heutige CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla damals als einen »Meilenstein auf dem Weg zur substantiellen Fortentwicklung des Kindeswohls« pries, eine Schwäche entdeckt. Und so eine Schwäche verzeiht einer wie Hass dem Staat nicht.

Es gibt in dem gutgemeinten Gesetz aus den letzten Monaten der Ära Kohl eine Grauzone, die seine Vaterschaften zu Lasten der deutschen Steuerzahler ermöglicht. Hass macht sich zunutze, dass sich der Staat nicht mehr unnötig in einen sensiblen Bereich der Familien einmischen wollte. Zuvor hatten die Jugendämter in Westdeutschland ein Vetorecht, wenn ein Mann das minderjährige uneheliche Kind seiner Partnerin als eigenes anerkennen wollte.

Jetzt muss die Mutter zustimmen - und die Vaterschaft ist perfekt. »Das entsprach dem gesellschaftlichen Wandel«, sagt die CDU-Abgeordnete Ilse Falk, damals eine treibende Kraft im Gesetzgebungsverfahren. Der Bundestag habe dafür sorgen wollen, »dass ein unehelich geborenes Kind einen Mann als Vater erleben kann, der nicht sein biologischer Vater ist, ohne dass der Staat eingreift«.

Das sinnvolle Recht hat allerdings eine Schwäche: Es lädt zum Missbrauch ein. So muss etwa eine ledige ausländische Schwangere oder Mutter, die sich über längere Zeit befristet in Deutschland aufhält und ausgewiesen werden soll, nur einen deutschen Mann finden, der sich zum Vater ihres minderjährigen Kindes erklärt. Dann darf sie bleiben, weil das Kind mit der Anerkennung deutscher Staatsbürger wird und samt Mutter ein Bleiberecht bekommt. Ein biologischer Nachweis wird nicht verlangt. Und: Es fließen immer Kindergeld und häufig Sozialhilfe.

»Solchen Missbrauch haben wir nicht absehen können«, sagt die Christdemokratin Falk.

Spät erst wurden die Innenminister der Länder auf das Problem aufmerksam. Ihre Ausländerbehörden hatten herausgefunden, dass vom April 2003 bis Ende März 2004 insgesamt 1694 Ausländerinnen nur deswegen ein Aufenthaltsrecht erhielten, weil deutsche Männer die Vaterschaft ihres Kindes anerkannt hatten - in vielen Fällen wurde offenbar das Gesetz missbraucht.

Die Tricks, mit denen das Kindschaftsrecht durch Schein-Vaterschaften inzwischen überlistet wird, lassen selbst abgebrühte Verwaltungsbeamte sprachlos werden. So beobachten sie etwa in Berlin das Treiben eines arbeitslosen Hauptstädters, für den das Sammeln von Vaterschaften zum Broterwerb geworden ist.

Seit drei Jahren erkennt der Mittdreißiger aus dem Bezirk Neukölln jährlich etwa zehn Vaterschaften für Kinder lediger Mütter aus Bosnien und Vietnam an. Den Müttern sichert er zumeist ein Bleiberecht und Sozialhilfe, den Kindern Sozialhilfe, Kindergeld und Unterhalt. Der Schaden, der dem Staat allein in diesem Fall durch die Schein-Vaterschaften entstand, wird auf fast eine halbe Million Euro geschätzt.

»Machen können wir nichts«, sagt ein zuständiger Beamter. Denn der Arbeitslose ist kein Betrüger, sondern eine ehrliche Haut. Er verschweigt den Behörden nicht, dass er von dubiosen Hintermännern der Frauen pro Vaterschaftsanerkennung rund 1500 Euro erhält - und verzichtet auf das Arbeitslosengeld, das ihm sonst zustünde.

Es gibt noch Schlimmeres. Osteuropäische Kriminelle lassen Helfer in Berliner Säuferkneipen bevorzugt nach Sozialhilfeempfängern Ausschau halten. Denn die haben keine Unterhaltszahlungen zu befürchten, wenn sie für Beträge zwischen 1000 und 2000 Euro die Vaterschaft für ein Kind aus Bukarest, Sofia oder Kiew anerkennen. Mütter und Kinder erhalten ein Aufenthaltsrecht in Deutschland - und nicht wenige Frauen wurden gezwungen, als Prostituierte zu arbeiten.

Zu diesen Halunken gehört Jürgen Hass nicht. Es war wohl wirklich Mitleid, das

ihn vor ein paar Jahren dazu brachte, der damals 15 Jahre alten Karina E. zuzuhören. Sie saß weinend in einer Kölner Eisdiele, sie ging auf den Babystrich und war schwanger geworden von einem ihrer Freier. Und weil sie den Vater ihres Kindes nicht nennen konnte, warfen ihr die zuständigen Ämter eine Verletzung der sogenannten Mitwirkungspflicht vor. Sie verweigerten ihr den Unterhaltsvorschuss.

Hass war empört. Vor dem Jugendamt der Stadt Meerbusch erkannte er am 25. Juni 2002 die Vaterschaft für den Jungen der Kinderprostituierten an. Umgehend erhielt die Mutter den Unterhaltsvorschuss von 151 Euro vom Staat - weil Hass zu wenig Rente bekam, um zahlen zu müssen.

Hass begann, Vaterschaften zu sammeln. Einer der Gründe: Es machte ihn wütend, dass die Justiz ihn immer wieder neu dafür bestrafte, dass er ständig Rechtsberatungen gegen Entgelt gab, ohne dafür zugelassen zu sein.

Bußgelder von insgesamt rund 100 000 Euro wurden ihm auferlegt. Und weil er sie nicht bezahlte, musste er mehrmals in Erzwingungshaft. Er wisse »mehr als viele Juristen«, sagt Hass. Er werde den Staat so lange schädigen, bis ihm die Erlaubnis zur Beratung gegeben werde.

Seine Tatwaffe ist zumeist das Internet. Fast täglich quält Hass Behörden mit Mails, die geöffnet, gelesen und beantwortet werden müssen. In der deutschen Botschaft in Asunción lagern inzwischen mehr als tausend Seiten von ihm. Von den 162 Anfragen nach dem im Januar in Kraft getretenen Informationsfreiheitsgesetz, die bis zum vergangenen Donnerstag im Auswärtigen Amt eingingen, stammen über 100 von Hass.

Fast überall, wo er auftrat, stöhnen Menschen auf, wenn sie an ihn erinnert werden. »Hass hat uns schwer zu schaffen gemacht«, sagt etwa Horst Wörthwein, Ordnungsamtschef der Gemeinde Neulußheim nahe Mannheim. Hass war Mitte der neunziger Jahre in das Dorf gezogen.

In Wahrheit sind die Neulußheimer glimpflich davongekommen: Es gibt nur zwei Aktenordner über Hass. So beantragte er am 4. April 1996 einen Gewerbeschein für einen »Deflorationsservice«. Er erhielt die Gewerbeerlaubnis. »Wir hatten rechtlich keine andere Möglichkeit«, sagt Wörthwein.

Weit schlimmer hat es Rees getroffen, ein solides Städtchen am Niederrhein mit langer Flusspromenade, traditionell christdemokratischer Ratsmehrheit und einem Bollwerk aus massiven mittelalterlichen Festungsanlagen. Hier nahm Hass jahrelang die Verwaltung unter Feuer. Aktenordner auf einer Breite von vier Metern sind stumme Zeugen jener Zeit.

In Rees lebte Hass mit seiner Frau und zwei Söhnen, ehe er geschieden wurde. Er unterhielt eine Versicherungsagentur und trieb in den siebziger und achtziger Jahren als FDP-Abgeordneter sein Unwesen. Er klagte gegen dies und das. Meistens verlor Hass, selten gab es einen Sieg.

Einmal aber genoss er einen Triumph. Ihm fiel auf, dass sich Bestimmungen des nordrhein-westfälischen Kommunalwahlgesetzes über Wahlbezirke widersprachen. Das war eigentlich nicht schlimm. Hass klagte, und die Kommunalwahl von 1979 wurde wiederholt. Der Landtag reformierte das Kommunalwahlgesetz.

Es war wohl die schönste Zeit im Leben des Jürgen Hass. Er hatte die Stadt in die Knie gezwungen und das Land. Er genoss die Schlagzeilen in den Zeitungen. Und er konnte sich an den Blicken der Bürger von Rees weiden, die zu ihm aufsahen: Einer von ihnen, der Kaufmann Hass, hatte es denen da oben gezeigt. Und wie.

Die Bürger mögen so etwas. Es hat den Anschein von Zivilcourage. Sie belohnten Hass reichlich: In seinem Wahlbezirk erhielt der Freidemokrat 47 Prozent der Stimmen. Für die örtliche FDP war dieses Ergebnis nicht weniger spektakulär als die erste Mondlandung für die Amerikaner. 47 Prozent für eine Partei, die schon oft ums Überleben kämpfte? Der Bundesvorsitzende Hans-Dietrich Genscher schrieb anerkennende Worte nach Rees.

Von einer »tragischen Figur« indes spricht Vize-Bürgermeister Peter Wismans. Intelligent und rhetorisch begabt sei Hass gewesen: »Aber auf eine geniale Idee, die er pro Monat hatte, kamen zehn völlig abwegige, mit denen er seinen Ruf ruinierte.«

1987 mutierte Hass vom Querulanten zum Beamtenhasser. Er wurde wegen Betrugs zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zu Unrecht, sagt er. Es wurde sein Trauma. Und er lastete es dem Staat an, dass er aus der Bahn geriet: Einst Abitur auf einem Abendgymnasium, dann Studium an einer Wirtschaftsakademie. Nun Jobverlust, Scheidung, Suizidversuch. Frührentner mit 38 Jahren. 2004 der Offenbarungseid. 2005 ein Haftbefehl in Deutschland wegen Betrugsverdachts.

Hass, diagnostizierte eine Gutachterin vor Gericht, sei ein »sehr intelligenter, sehr empfindsamer« Mensch. Aber er führe »einen Feldzug gegen die Justiz und die Behörden«.

Mit der Energie eines Marathonläufers geht er gegen den Staat vor. Klagen, Wünsche, Beschwerden. Hundertfach. 2004 war er mit einer Rumänin befreundet, die ihn im rheinland-pfälzischen Speyer mit der ebenfalls aus Rumänien stammenden Doina G., 35, bekanntmachte. G. steckte in der Klemme: Schwanger, mit einem Touristenvisum, war sie nach Deutschland gekommen, um einen Neuanfang zu wagen.

Hass half: Das Jugendamt im rheinlandpfälzischen Speyer beurkundete am 16. Juli 2004 unter der Registernummer 122/2004 die Anerkennung der Vaterschaft durch Jürgen Hass für das noch ungeborene Kind, »voraussichtlicher Entbindungstermin« 15. November 2004. Hass war zufrieden: »Doina darf in Deutschland bleiben.«

Vor einem Notar im baden-württembergischen Schwetzingen erkannte er im Januar 2005 die Vaterschaft für die Inderin Sunita R., 36, an. Sie und ihre zwei Kinder erhielten daraufhin ein Aufenthaltsrecht. Er sei »an einem Tag Vater und zweifacher Großvater« geworden. »Wer schafft das schon?«

Der findige Hass ersann immer neue Varianten, das Kindschaftsrecht auszunutzen: Eine nordrhein-westfälische Großbank musste wegen Hass viel Geld abschreiben. Sie hatte Harald A. den Kauf einer sogenannten Schrottimmobilie finanziert, deren tatsächlicher Wert weit unter dem Kaufpreis lag. A. war pleitegegangen. Rund 100 000 Euro Schulden bei der Großbank blieben nach der Zwangsversteigerung übrig, das Einkommen des Mannes wurde gepfändet. »Ich riet ihm, Vaterschaften anzuerkennen«, sagt Hass.

Die Bank konnte monatlich rund 400 Euro bei Harald A. pfänden lassen. Mit der Anerkennung von Vaterschaften aber steigt der nicht pfändbare Freibetrag von rund 985 Euro beim ersten Kind um rund 370 Euro, beim zweiten und dritten Kind um rund 206 Euro. Hass vermittelte A. drei Kinder lediger Mütter aus Moldawien und Rumänien, der Schuldner erkannte die Vaterschaft für sie an. Die Bank ging leer aus, sie gab sich mit einem Vergleich zufrieden. A. zahlte nur 2000 Euro. »Das Kindschaftsrecht ist ein Segensbringer«, sagt

Hass, »es führt zu ausgleichender Gerechtigkeit.«

Hass ging auf Europa-Tournee. Mit seiner rumänischen Freundin warb er in Bukarest um ledige Mütter und deren Kinder. Etwa 30 Vaterschaften will er dort, weitere 30 in der Ukraine, um die 50 in Ungarn, etwa 20 in Moldawien und jeweils rund 80 in Russland und Indien anerkannt haben. In Osteuropa war er mehrfach unterwegs, um Interessenten zu finden. In Indien etwa hat er über das Internet Kontakte zu Waisenhäusern geknüpft.

Anfang 2005 zog es Hass nach Paraguay. In dem Sonnenstaat, der landschaftlich unauffällig ist, aber ein so angenehmes Klima wie Florida vorzuweisen hat, lässt es sich von 500 Euro im Monat leben. Rinderfilet gibt es zum Kilopreis von umgerechnet fünf Euro, für eine 100-Quadratmeter-Wohnung zahlt Hass nahe Asunción monatlich 100 Euro. Er habe dorthin Geschäftskontakte gehabt, sagt Hass.

In Paraguay wurde er geradezu hyperaktiv. Vor allem, als die Botschaft sich weigerte, seine Vaterschaften zu beurkunden. Hass hatte getönt, Hunderten Kindern zu Sozialleistungen aus Deutschland verhelfen zu wollen. Prompt lehnte die Botschaft die Beurkundung und die Ausstellung von Kinderpässen ab, weil mit ihnen »erkennbar unerlaubte oder unredliche Zwecke verfolgt werden«.

Hass klagt, natürlich. Vor dem Berliner Verwaltungsgericht sind mehrere Verfahren anhängig. Ein Beschluss des Berliner Landgerichts vom Dezember 2005 stärkt seine Position: Eine Vaterschaft sei »wirksam anerkannt, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, die Mutter zugestimmt hat und die Anerkennung öffentlich beurkundet wurde«.

Hass darf guter Hoffnung sein, dass die meisten seiner Kinder bald deutsche Staatsbürger werden. »Wenn eine Vaterschaft im Ausland vor einer offiziellen Stel-

le, etwa von einem Notar, beurkundet wird, gilt sie im Allgemeinen auch in Deutschland«, sagt Klaus-Jürgen Grün, Richter an einem Familiensenat des hessischen Oberlandesgerichts in Frankfurt.

In den nächsten Monaten wird ein spannender Wettlauf zwischen Hass und seinem ärgsten Feind, der Bundesrepublik Deutschland, stattfinden. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat im April einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sie Behörden ermächtigen will, Vaterschaftsanerkennungen anzufechten. Für »schützenswert« hält die Ministerin sowohl leibliche als auch sogenannte soziale Vaterschaften, in denen Männer ein Kind anerkennen, dessen biologischer Vater sie nicht sind. »Vaterschaften, die allein anerkannt werden, um staatsangehörigkeits- und ausländerrechtliche Vorteile zu erlangen«, seien nicht schützenswert.

Bis die Gesetzesänderung verabschiedet wird, will Hass in seinem Krieg gegen den Staat aufrüsten. Er hat ein Netzwerk von angeblich Dutzenden Helfern aufgebaut - Männer seien das, die »ebenfalls vom Staat schlecht behandelt wurden und es ihm auf dieselbe Weise heimzahlen wollen«.

Der Würzburger Familienvater Dittmar Riedmayer, 61, gehört dazu, ein Betriebswirt und ehemaliger Manager der Fleischhandelsbranche. Das Landgericht Würzburg verurteilte ihn im Februar 2002 wegen Betrugs zu dreieinhalb Jahren Gefängnis, zwei Jahre musste er absitzen. Riedmayer fühlt sich unschuldig, er redet von einer Diktatur der Justiz in Bayern und davon, dass er »reif gewesen« sei, weil er gegen Politiker vorgegangen sei. Riedmayer, verheiratet, eine 13-jährige Tochter, hat Krebs. Der Staat, sagt er, habe ihn »krank gemacht«.

Dieser Staat soll nun blechen - zum Beispiel für die Paraguayerin Yaneleg Lancing de Buhl, 24. Riedmayer hatte in Paraguay Jürgen Hass und Yaneleg kennengelernt. Er war »beeindruckt« von Hass' Idee zum Doppelschlag: Kindern helfen und Deutschland schädigen. Vor einem Würzburger Notar erklärte er die Vaterschaft für die junge Frau und ließ sie unter der Nummer 1692/2005 beurkunden.

Yaneleg Lancing de Buhl hat sich darüber sehr gefreut. Sie wolle »in Deutschland Medizin studieren«. »Sie wird nun Deutsche, bekommt einen deutschen Pass, kann Bafög beantragen und ihren Traum verwirklichen«, behauptet Riedmayer. Nachteile braucht Riedmayer nicht zu befürchten. Er muss keinen Unterhalt zahlen. Auch er ist Frührentner, seine Bezüge sind nicht pfändbar.

Zum Clan der Vaterschaftsanerkenner um Hass gehört ebenso der seit 1979 in Paraguay lebende Berliner Werner Stassek, 67. Stolz zeigt der gelernte Buchdrucker, der ebenfalls von einer nicht pfändbaren Rente lebt, zwei Urkunden vor, die ihm die Meldebehörde von San Antonio, einem Ort in der Umgebung Asuncións, am 2. Februar ausgestellt hat. Der Junge Blás Javier Stassek Ayala, 12, und dessen Schwester Anamar Araceli Stassek Ayala, 4, sind darin als seine Kinder ausgewiesen. »Wenn sie älter sind, können sie ihr Glück in Deutschland versuchen«, sagt Stassek.

Hass will die Zeit nicht untätig verstreichen lassen. »Wenn ich hier tatsächlicher Erzeuger eines Kindes bin, hat die Botschaft keine Chance«, sagt er, »dann müssen sie mich als Vater anerkennen.« Und dann schleicht sich ein spitzbübisches Lächeln in sein Gesicht: »Davor wird sich der Staat auch nicht mit einer Reform des Kindschaftsrechts schützen können.«

Zwei Frauen, behauptet Hass, seien bereits schwanger von ihm, »ein paar warten darauf, dass es passiert«.

Sie werden sich wohl etwas gedulden müssen. Hass hat sich vor ein paar Tagen ins nahe Brasilien abgesetzt um sich, unter anderem, die spektakulären Wasserfälle von Iguaçu anzusehen. Er kam nicht als Tourist: Er hatte erfahren, dass die Justiz in Paraguay wegen seiner Vaterschaftsanerkennungen mal wieder einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. CARSTEN HOLM

Rainer

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