Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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RA Beate Bahner gibt Anwaltszulassung zurück: Rechtsstaat ist gestorben (Politik)

Marvin, Saturday, 11.04.2020, 09:44 (vor 2078 Tagen)

Weil sie mit ihrem Antrag gegen die "Anti-Corona-Maßnahmen" beim Verfasungsgericht nicht durchkam gibt Rechtsanwältin Beate Bahner ihre Anwaltszulassung zurück: "In dieser Diktatur kann auch ich leider nichts mehr für Sie tun."

Sehr gerne habe ich Sie über 25 Jahre als Anwältin begleitet und mich für Ihr gutes Recht eingesetzt.

Mit der Entscheidung des BVerfG vom Karfreitag, 10. April 2020 habe ich meine Anwaltszulassung zurückgegeben.

Es ist mir leider nicht gelungen, den Rechtsstaat und die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland, insbesondere unsere verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte und die unverbrüchlichen Menschenrechte vor dem schlimmsten weltweiten Angriff und der blitzschnellen Etablierung der menschenverachtensten Tyrannei zu retten, die die Welt jemals gesehen hat.

Damit ist heute unser Rechtsstaat gestorben, den wir noch letztes Jahr mit dem 70-jährigen Bestehen unseres Grundgesetzes so stolz gefeiert haben.
Unser Rechtsstaat lag schon seit zwei Wochen sterbend auf der Intensivstation und konnte von mir leider nicht wiederbeatmet werden. Es fehlten 83 Millionen Beatmungsgeräte.

In dieser Diktatur kann auch ich leider nichts mehr für Sie tun.

Ich war sehr gerne für Sie da und bedanke mich ganz herzlich bei allen Menschen, die mich in der Woche vom Freitag, 3. April 2020 bis Karfreitag, 10. April 2020 unterstützt und begleitet haben.

Ihre Beate Bahner, Rechtsanwältin

https://www.mmnews.de/politik/142507-ra-beate-bahner-gibt-anwaltszulassung-zurueck-rechtsstaat-ist-gestorben

Deutschland ist schon lange kein Rechtsstaat mehr. Was wir haben ist Kapitalismus und Diktatur.

Sie setzt damit sicherlich ein Zeichen, an das man sich erinnern wird.

Alfonso, Saturday, 11.04.2020, 11:01 (vor 2078 Tagen) @ Marvin

Aber die prekäre Anwaltschaft wird daran nicht zusammenbrechen. Der Rechtsstaat ist übrigens für mich schon vor mehr als einem Jahrzehnt gestorben. Ich erinnere nur an die Umkehr der Unschuldsvermutung (Menschenrecht!) beim GewSchG. Und wenn man tagtäglich die letzten Zeitungen durchstöbert und lesen muss, dass nichtdeutsche Mörder unbehelligt und lachend den Gerichtssaal verlassen, dann erübrigt sich jede Diskussion über einen vermeintlichen Rechtsstaat.

Der Rückbau eines Rechtsstaates ist nicht nur eine Aktion der "politischen/herrschenden Klasse", sondern es ist vor allem dem Schweigen von über 80 Millionen Menschen in diesem Land geschuldet, dass das möglich war. Es ist offenbar eine genetische Veranlagung der Deutschen zu schweigen, wenn eine Diktatur im Entstehen ist. Das haben wir nun in 100 Jahren zum 3. Mal erlebt.

Wenn man raus auf die Straße geht uns sich mit jungen Menschen zum Thema "Corona" und Regierungswillkür unterhält, dann verhält sich diese Jugend heute offenbar nicht anders als die von vor 87 Jahren. In 10 Jahren dann, wenn alles wieder in Trümmern liegt, werden die ihre Fehler (wie ihre Vorfahren) wieder begreifen. Derzeit finden die alles gut und richtig, genießen das Leben ... ohne zu begreifen, in was für einer Situation sie sich wirklich befinden. Der Blick für´s Gesamte fehlt da gänzlich und den haben wir, die wir deutlich mehr Lebenserfahrung haben.

Umkehr der Unschuldsvermutung beim GewSchG

Andi, Saturday, 11.04.2020, 12:21 (vor 2078 Tagen) @ Alfonso

Die "Umkehr der Unschuldsvermutung (Menschenrecht!) beim GewSchG" 2002 war der entscheidende Punkt, an dem ich den Glauben an den Rechtsstaat verloren habe.

In Diskussionen wurde mir gesagt, dass die Aufgabe der Unschuldsvermutung für Männer in Ordnung wäre. Denn dem Schaden der Bestrafung Unschuldiger stünde der Nutzen des Schutzes besonders schutzwürdiger Personen, nämlich Frauen, entgegen.

Das bedeutet:

*Die Menschenwürde von Frauen wird für wichtiger und wertvoller gehalten als die von anderen Menschen. Das führt zu Folgeverbrechen und ist das Vollbild von Faschismus.

*brutaler Sexismus

*kein Streben nach Gerechtigkeit gegenüber den Menschen mit "weniger Menschenwürde"

*kein Streben nach Gleichberechtigung, wenn es zum Nutzen der Menschen mit "höherer Menschenwürde" ist

Mit Menschen, die so denken, ist kein Rechtsstaat und keine Demokratie möglich.

Gruß,
Andi

PS: Feministen sind Faschisten, sie sind gegen allgemeine Menschenwürde, für Sexismus, für Ungerechtigkeit und gegen Gleichberechtigung.
Wie viele Journalisten sind in der Lage, das so darzustellen?

Feministinnen sind bei Abschaffung von Grundrechten immer vorne weg

Alfonso, Saturday, 11.04.2020, 12:58 (vor 2078 Tagen) @ Andi
bearbeitet von Alfonso, Saturday, 11.04.2020, 13:21

[image] Corona-Wahn: Quarantäne-Verweigerer können in Sachsen „in die Klapse“ geschickt werden

Sachsen – Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (SPD) teilt mit: Quarantäne-Verweigerer können in Sachsen in Zukunft weggesperrt werden. Die Landesregierung hat hierfür in vier psychiatrischen Krankenhäusern insgesamt 22 Zimmer freigeräumt. Beifall bekommt die ehemalige SED-Funktionärin – wen wundert es – von den Grünen.

Wer sich nicht an die Corona-Anordnung der sächsische Sozialministerin Petra Köpping (SPD) hält, kann seit Donnerstag in Sachsen massiv Ärger bekommen. Petra Köpping, vor ihrer Karriere in der SPD Mitglied der SED, teilte den Bürgern des Freistaates dazu kurz und bündig mit:

„Es ist für unser aller Gesundheit und Leben wichtig, dass die Menschen sich an die Quarantäneanordnungen der Gesundheitsämter halten. Falls es im Einzelfall dazu kommen sollte, dass sich Menschen den Anordnungen widersetzen, ist es aber notwendig, die von den Gesundheitsämtern angeordneten Maßnahmen mit Zwang durchzusetzen. Dazu ist es möglich, diese Menschen mit einem richterlichen Beschluss in einem geschlossenen Teil eines Krankenhauses unterzubringen.“

Die 61-jährige SPD-Funktionärin beruft sich hierbei auf das Infektionsschutzgesetz des Bundes, das solche drastischen Maßnahmen – nämlich das „Absonderung“ von Menschen, die entweder krank oder ansteckungsverdächtig sind – erlaubt. Diese können, so heißt es in Paragraf 30, in einem „abgeschlossenen Krankenhaus abgesondert werden, wenn sie einer Anordnung des Gesundheitsamtes nicht Folge leisten.

Jürgen Kasek, Grünen-Politiker, Rechtsanwalt in Leipzig und wegen seiner obsessionshaftem „Kampf gegen rechts“ sogar von seinen eigenen grünen Genossen gerügt, hält laut dem MDR das Vorgehen für absolut rechtens. Wenig verwunderlich bei einem Politiker aus den Reihen der Bevormundungs- und Kontrollpartei.

https://www.journalistenwatch.com/2020/04/10/corona-wahn-quarantaene/

Man erklärt hier einfach Menschen, die eine andere Auffassung/Meinung haben für verrückt und sperrt sie in die Klappse. Man muss sich mal überlegen, was da als Nächstes kommt. In der Sowjetunion wurden Regimekritiker auch für verrückt erklärt und sind dann ohne ordentlichen Prozess verschwunden. Man kann bereits erahnen, wo das eines Tages mal wieder enden wird.

Köpping selber ist eine alte SED-Genossin und Hardcorefeministin. Das von der solche Maßnahmen veranlasst werden, wen wundert das noch wirklich? Die CDU "regiert" in Sachsen mit solchen Leuten zusammen in einer Groko, obwohl es in Sachsen eine konservative Mehrheit gibt. Das darf man alles niemals vergessen.

Umkehr der Unschuldsvermutung beim GewSchG

DA.SC, Saturday, 11.04.2020, 21:51 (vor 2078 Tagen) @ Andi

Höchstens 0,001% Der Journalisten ist dazu in der Lage. Und die werden Mundtot gemacht. Der Rest sind doch eh alles Feministinnen, Profiteurinnen, Cucks, und Hinterlader.

RA Beate Bahner gibt Anwaltszulassung zurück: Rechtsstaat ist gestorben

Andi, Saturday, 11.04.2020, 12:42 (vor 2078 Tagen) @ Marvin

Ich habe Zweifel an der Aktion dieser Rechtsanwältin.

Ich persönlich halte es für sinnvoll, im Rahmen befristeter Notstandsgestze vorrübergehend demokratische Grundrechte aufzugeben, wenn dadurch Schaden abgewendet wird, der eine größere Einschränkung demokratischer Grundrechte bewirkt.

Die für mich offenen Fragen dazu:
Rechtfertigt der Verlust an Lebenszeit durch CoViD-19 die vorübergehende Aufgabe demokratischer Grundrechte?
Ist die Aufgabe der Grundrechte geeignet, um den Verlust an Lebenszeit zu beschränken? Und ist dies das Ziel dieser Grundrechteaufgaben?

Gruß,
Andi

Die Lügenpresse fabuliert dazu ....

Alfonso, Saturday, 11.04.2020, 15:11 (vor 2078 Tagen) @ Marvin

"Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag der Heidelbergerin Beate Bahner zu den Corona-Regeln in Deutschland abgelehnt. Er ist unzulässig. Diese Entscheidung (1 BvQ 26/20) ist eine Niederlage für die Anwältin, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus von "grässlichen Lügengeschichten" und "Coronoia" spricht und die Beschränkungen den "größten Rechtsskandal" in der Geschichte der Bundesrepublik genannt hat.

Der Entscheidung der 1. Kammer des auch als "Grundrechtssenat" bekannten Ersten Senats zufolge erfüllt Bahner mit dem drastisch formulierten Eilantrag diverse Voraussetzungen für die Zulässigkeit nicht: Bahner konnte nicht direkt vors Bundesverfassungsgericht ziehen und die Länderebene überspringen, um "die Corona-Regeln in allen Bundesländern bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug" setzen zu lassen. Sie habe auch nicht begründet, wieso sie nicht auf der Ebene der Länder klagt, die die Corona-Regeln jeweils erlassen haben."

Quelle: http*s://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_87689014/beate-bahner-scheitert-mit-antrag-gegen-corona-regeln-und-will-nicht-mehr-anwaeltin-sein.html

Fazit: In der Sache selbst haben sich diese politisch gelenkten Scheingerichte nicht geäußtert, weder pro noch contra. Sie werfen der Anwältin Verfahrensfehler vor und weisen darüber den Antrag ab. Zweifelsfrei ein billiger Trick, um in dem Falle der zu einem späteren Zeitpunkt festgestellten tatsächlichen Rechtmäßigkeit des anwaltlichen Antrages dann nicht das Gesicht zu verlieren und heute die Politik der BuntenRegierung ... und daraus resultierend den eigenen Job (Stichwort: Maaßen/VS) nicht zu gefährden. Die Ablehnung dieses Antrages widerspiegelt die Verkommenheit des volksfremden Staatssystems in diesem Lande. Bananenrepublik ist eigentlich noch ein Lob.

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