Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Dr. Egon Schneider: “Richter und Anwalt” (OT)

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Thursday, 25.10.2012, 10:41 (vor 4365 Tagen)

"Selbst wenn er (der Richter) grobe und gröbste Fehler begeht, ist er für die Folgen nicht verantwortlich. Dafür sorgt § 839 Abs. 2 S. 1 BGB und die schützende weite Auslegung dieser Vorschrift durch die Judikatur.“

Dr. Egon Schneider, ehemaliger Richter des OLG Köln in „Richter und Anwalt“ in ZAP Nr. 1 vom 9.1.1992

.... dazu ein erster Kommentar:

"Für mich das wesentliche ist, dass weder Dr. Schneider noch Richter Fahsel von der Kaste/Zunft widersprochen wurde."

Quelle: http://beamtendumm.wordpress.com/2012/07/02/dr-egon-schneider-richter-und-anwalt/

Wer (s)einen Fall hier veröffentlichen möchte ..... http://beamtendumm.wordpress.com/2012/06/24/bitte-veroffentlichen/

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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!

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