Gesetzentwurf zur Beschneidung – Gender (Politik)
Der Bundestag steckt beim Beschneidungsthema in einer üblen Falle – und wie das bei üblen Fallen so ist: Es gibt kein Entrinnen.
06.10.2012 · Von Volker Zastrow
Der Gesetzgeber will die Genitalverstümmelung von Jungen erlauben, weil es politisch opportun scheint und sich darüber hinaus niemand auch nur vorzustellen vermag, was sich gegen den religiös oder traditionell vermittelten Elternwillen ausrichten lässt, schon gar mit strafrechtlichen Mitteln. Allerdings sieht das Grundgesetz nicht vor, Religionskörperschaften Gruppenrechte zuzugestehen, die Menschenrechte des Einzelnen brechen.[..]
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Gesetzentwurf zur Beschneidung – Gender
So ein bißchen erinnert das an die Abtreibungsdebatte in den frühen 80ern:
Auch da gilt ein Verbot ohne Wenn und Aber, da kamen die Lakaien beim VerfG ziemlich ins Schwitzen.
Der damalige Königsweg wird auch diesmal beschritten werden: man stellt die Beschneidung aus religiösen Grunden trotz eigentlichen Verbots nach 'Beratung' straffrei.
Gesetzentwurf zur Beschneidung – Gender
Der damalige Königsweg wird auch diesmal beschritten werden: man stellt
die Beschneidung aus religiösen Grunden trotz eigentlichen Verbots nach
'Beratung' straffrei.
Was das Problem in unserer westlichen und ach so aufgeklärten Welt natürlich nicht ansatzweise tangiert: Wie sieht es mit unserer Beschneidungsindustrie (in den USA ganz groß, aber auch hier nicht zu verachten; denn von den Amis lernen heißt ja siegen lernen) aus, die natürlich nicht aus religiösen Gründen Jungs beschneidet? Die machen das aus Profitgründen, denn die Kosmetikindustrie braucht die kleinen Hautfetzen der kleinen Jungs. Das ist die Frage unserer Welt. Wie immer - die angebliche Debatte ist nur ein Ablenkungsmanöver gewesen.
Gruß
A.