Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Forderungen von www.vaeterentsorgung.de.vu

Yussuf K ⌂ @, Ankara, Saturday, 15.10.2011, 17:39 (vor 4585 Tagen)

Seit Jahrzehnten müssen Väter und ihre Kinder in diesem Land durch ihre Ex-Frauen, gefördert durch Politik & Justiz, irrsinnige Diskriminierungen hinnehmen. Diesem Spuk muss einmal ein Ende bereitetet werden. Deshalb haben wir einen Katalog an Forderungen aufgestellt, mit dem wir demnächst, ohne jegliche Hemmung und in einem angemessenen Ton, uns an die Spitzen der Politik wenden werden. So wie im bevorstehenden Winter die Schneeflocken fallen werden, so werden wir das Internet damit überschwemmen und den Druck auf die Politik im Zuge der öffentlichen Meinungsbildung (Art. 5 Abs. 2 GG) ständig erhöhen. Bald sind wieder Wahlen, denn Merkel wird nicht mehr lange durchhalten und dann muss dieses Thema im Mainstream gelandet sein und den Kandidaten Konsequenzen abfordern.

Das Fass läuft schon lange über und jeder Vater/Mann kann und sollte etwas für sich, seine Kinder und andere Väter tun. Unsere Antwort auf diese staatlich organisierte und von psychisch kranken Frauen vollzogene Väterentsorgung: www.vaeterentsorgung.de.vu !

Wer weitere Vorschläge hat, der möge sich bitte melden und einbringen!

Das geht in die falsche Richtung

Antifeminismus Weltweit, Saturday, 15.10.2011, 21:28 (vor 4585 Tagen) @ Yussuf K

1) Abschaffung des Frauenministeriums BMFSFJ in seiner jetzigen Form und Neuschaffung eines Familienministeriums (ohne die Übernahme von Altkadern)

An dieser Forderung wird deutlich, dass das Kernproblem nicht erkannt wurde. Das Problem besteht in die Einmischung des Staates in den Privatbereich des Bürgers, in Ehe und Familie. Wir brauchen keine Familieneinmischungsministerium irgend einer Art. Wer glaubt, dass ein Familienministerium zum Schutze der Familien agieren würde, der hat immer noch nicht begriffen, wie die Politik funktioniert. Ein Familienministerium wird immer für den Staat und gegen die Familie Partei ergreifen und ein Mittel des Staates zur Umerziehung seiner Bürger sein.

2) Abschaffung des “Mütterparagraphen” im Grundgesetz: Art. 6 Abs. 4 GG!

Man will ja gar keine Mütter, alleinfalls Alleinerziehende. Die Forderung würde nur die Abschaffung von Vater und Mutter begünstigen.

Artikel 6 GG (Ehe, Familie, uneheliche Kinder) ist wie folgt zu ändern:
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besondern Schutz der staatlichen Ordnung.
(2) […]
(3) […]
(4) Jede Mutter und jeder Vater hat den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
(6) Den unehelichen und geschiedenen Vätern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre Vaterschaft zu schaffen wie den ehelichen Vätern. Uneheliche und geschiedene Väter sind anderen Vätern in Rechten und Pflichten gleichzustellen.

§ 1592 BGB (Vaterschaft) ist wie folgt zu ändern:
Vater eines Kindes ist der Mann, der es gezeugt hat.
Auf eine Vaterschaftsfeststellung kann verzichtet werden, wenn der Ehemann der Mutter
1. zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. und die Vaterschaft anerkannt hat.
3. Wenn die Mutter eines unehelichen Kindes den Vater nicht benennen kann oder will, dann wird von Amts wegen einem (anderen) Mann das Sorgerecht zugesprochen. Das kann auch der Großvater oder ein Onkel des Kindes sein. (Also ein anderes Mitglied der Familie und kein Staatsbediensteter.)

3) Abschaffung der Jugendämter und Einstellung jeglicher Vergaben von öffentlichen Aufträgen im Bereich der Trennungs-/Scheidungsfolgenbetreuung für Kinder.

Eine Kinder- und Jugendbehörde, die sich um verlassene, verwahrloste und verwaiste Kinder kümmert, wird weiterhin gebraucht. Allerdings brauchen Jugendämter
a) eine Fachaufsicht
b) eine Qualitätskontrolle
c) eine personelle und organisatorische Trennung von Familienhilfe und Wächteramt/Staatseingriff in Familien
d) eine unabhängige Beschwerdeinstanz für Jugendamtaktivitäten und Jugendamtmitarbeitern

4) Neuschaffung von Familienämtern unter direkter Leitung des Familienministeriums (ohne die Übernahme von Altkadern aus den Jugendämtern; Entfall kommunaler Unterstellung)

Das birgt das Risiko, dass der Staatseingriff in die Familien nur noch weiter zentralisiert und unangreifbarer wird.

5) Einführung des Wechselmodells (hälftige Betreuung des gemeinsamen Kindes). Wer nicht kooperiert, verliert seine Rechte. Das Kind steht im Mittelpunkt und nicht die Interessen eines Elternteils.

Niemand darf seine Rechte verlieren!!!!
Allerdings muss das Prinzip "ohne Umgang keinen Unterhalt" eingeführt werden.
Und nicht das Kind steht im Mittelpunkt, sondern das Familienoberhaupt, beziehungsweise der Leistungsträger.
Das "Kind-in-den-Mittelpunkt-stellen" ist nur ein Hebel, um die Familie nach Belieben aushebeln zu können, denn der Staat hat sich die Definitionshoheit darüber, was das "Kindeswohl" (= unbestimmter Rechtsbegriff). Deshalb hat der, welcher "das-Kind-im-Mittelpunkt" akzeptiert, sich selbst entmachtet, denn aus dem "Kind-im-Mittelpunkt" sind in der Praxis "das-Jugendamt/der-Staat-im Mittelpunkt".
Wechselmodell als Standardlösung muss im Kern zur Folge haben, dass wechselseitig auf EhegattInnenunterhalt/Betreuungsunterhalt verzichtet wird.

6) Anwälte haben in Sorgerechts-, Umgangs- und Unterhaltsverfahren nichts mehr zu suchen. Sie lösen keine Probleme, schaffen ständig neue Probleme und stehen einer Lösung im Sinne der Kindesinteressen nur im Wege. Entfall jeglicher Verfahrenskostenhilfe. (Dieses Geld ist in der Familienförderung besser angelegt.)

Das Familiengericht als Arbeitsbeschaffung und Jobmotor muss abgeschafft werden. Familienkonflikte müssen in der Familie gelöst werden (Familienoberhaupt, Familienrat), gegebenenfalls mit Unterstützung von nichtstaatlichen Mediatoren/Familienhelfern/Notaren/etc.)

EhegattInnenunterhalt/Betreuungsunterhalt gibt es nur bei wechselseitiger Übereinkunft und Niederschrift beim Notar.

7) Berufung zum Familienrichter nur nach Absolvieren eines zusätzlichen Studienganges in “Kinderpsychologie” zzgl. staatlich geprüftem Abschluss

Wir brauchen keine Familienrichter. Die Kompetenz für das Kindeswohl liegt in der Familie und nicht beim Staat. Der Familienrichter dient nur dem Staat, um einen Keil zwischen Mutter und Vater zu treiben. Bei Streitigkeiten über Erziehung oder Sorgerecht müssen Eltern an gemeinnützige Organisationen verwiesen werden, die Mediatoren/Pädagogen/Familienhelfer bereitstellen.

Familie ist privat und nicht staatlich. Das muss immer wieder herausgestellt werden.

Ein Kind hat einen Vater und eine Mutter

Rainer ⌂, Saturday, 15.10.2011, 22:05 (vor 4585 Tagen) @ Antifeminismus Weltweit

§ 1592 BGB (Vaterschaft) ist wie folgt zu ändern:
Vater eines Kindes ist der Mann, der es gezeugt hat.

Dieser Satz ist entscheidend und macht alle anderen willkürlichen Formulierungen nichtig. Keine Bekundung dieser Welt ist in der Lage eine Vaterschaft zu erzeugen. Man kann sich zur Sorge für ein Kind bekennen, aber nicht durch Bekenntnis zum Vater eines Kindes machen.

Kein Rechtskonstrukt macht aus einem Mann einen Vater. Genau so wenig, wie es aus einer Frau eine Mutter machen kann.

Kein Arzt in einem Krankenhaus würde bei der Bestimmung des Rhesusfaktors irgendeine rechtliche Zuordnung der Vater- oder Mutterschaft berücksichtigen. Auch bei anderen medizinischen Aspekten (z.B. Erbkrankheiten) lösen sich alle Rechtskonstrukte in Wohlgefallen auf und sind nicht das Papier wert auf dem sie geschrieben stehen.

Nur die Unsicherheit der Vaterschaft gebot rechtliche Konstrukte. Wären Frauen ehrlich, hätte man dennoch auf diese verzichten können.

Durch die sichere Feststellung der Vaterschaft sind jetzt aber alle Rechtskonstrukte überflüssig geworden.

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Danke, das sind gute Argumente. Werden eingearbeitet. (kwt)

Yussuf K ⌂, Ankara, Saturday, 15.10.2011, 22:22 (vor 4585 Tagen) @ Antifeminismus Weltweit

- kein Text -

Laufband-Problem

FirefoxUser, Saturday, 15.10.2011, 22:57 (vor 4585 Tagen) @ Yussuf K

Wer weitere Vorschläge hat, der möge sich bitte melden und einbringen!

Es gibt immer noch ein Problem mit der Seite im Firefox, wobei er nicht mehr sofort abstürzt. Es gibt eine Fehlermeldung des Adobe Flash Player, dass ein Skript ausgeführt, das den Flash Player verlangsamt. Ich glaube, es ist das Band mit dem laufenden Text (wird nach Abbruch des Skripts nicht angezeigt), könnte man darauf nicht verzichten?

Laufband weg! (kwt)

Yussuf K ⌂, Ankara, Sunday, 16.10.2011, 00:43 (vor 4585 Tagen) @ FirefoxUser

- kein Text -

Super, vielen Dank (kwT) !

FirefoxUser, Sunday, 16.10.2011, 01:11 (vor 4585 Tagen) @ Yussuf K

- kein Text -

opfer-gewaltschutzgesetz.de.vu

FirefoxUser, Sunday, 16.10.2011, 23:43 (vor 4584 Tagen) @ Yussuf K

Das gleiche Problem bei http://www.opfer-gewaltschutzgesetz.de.vu/ - dort stürzt aus dem selben Grund (Flash-Laufband) der ganze Browser ab. Ich hatte die Websites zuerst verwechselt.

Ändere ich kurzfristig! (kwt)

Yussuf K ⌂, Ankara, Monday, 17.10.2011, 00:51 (vor 4584 Tagen) @ FirefoxUser

Danke für das "Testen".

Vorschläge für Gesetzesänderungen

Floh @, Sunday, 16.10.2011, 09:15 (vor 4584 Tagen) @ Yussuf K

Art 3 GG wird ergänzt:
"Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten."

Herkunft:
Weimarer Verfassung
Artikel 109. Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich.
Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.

Artikel 6 GG wird ergänzt:
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
" und Vater"

Artikel 12a GG wird ergänzt:
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften,
im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
"und Frauen"

§ 1591 BGB wird ersetzt:
"Mutter eines Kindes ist die Frau, wer das Kind geboren oder adoptiert hat.
Mutter eines Kindes ist nicht, wer eine Eizelle gespendet hat."

§ 1592 BGB wird ersetzt:
"Vater eines Kindes ist der Mann, wer das Kind gezeugt oder adoptiert hat."
Vater eines Kindes ist nicht, wer Samen gespendet hat."

§ 1601 BGB wird ergänzt:
(1)"Eine Unterhaltsverpflichtung besteht für Samen/Eizellenspender aufgrund §1600 BGB Abs.5 nicht."

(2)" Wird festgestellt, das der Unterhaltsverpflichtete nicht der biologische Vater ist,
ist die Mutter verpflichtet, den Unterhalt zuzüglich Verzugszinsen an den vermeindlichen Vater zu erstatten."

§ 1614 BGB wird gestrichen:
(1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.
Absatz 1 wird gestrichen

§ 1684 BGB wird ergänzt:
"Wird der Umgang vom Umgangsgewährenden Elternteil verhindert,
entfällt für den Umgangsberechtigten Elternteil die Verpflichtung nach § 1601 BGB"

Gruß
Flohgast

Ich greife die Gedanken mit auf!

Yussuf K ⌂, Ankara, Sunday, 16.10.2011, 12:49 (vor 4584 Tagen) @ Floh

§ 1684 BGB wird ergänzt:
"Wird der Umgang vom Umgangsgewährenden Elternteil verhindert,
entfällt für den Umgangsberechtigten Elternteil die Verpflichtung nach
§ 1601 BGB"

Das heben wir schon so sinngemäß erfasst. Beim Wechselmodell fällt der meist zu Gunsten der mutmaßlichen Mutter bestehende Anspruch auf vollen Kindesunterhalt weg. Hälftig betreuen, heißt hälftige Kosten, jeder trägt seine ....

Das Wort "Umgang" ist pure Diskriminierung, etwa wie das Wort "Nigger" für Farbige. Kein Vater "umgeht" sein Kind, sondern er betreut dies genauso, wie die mutmaßliche Mutter, heutzutage noch nur deutlich weniger. Mit der Teilung in Betreuung/Umgang will man Väter auch psychologisch in die Ecke des Sklaven drängen und ihnen "Unwichtigkeit" suggerieren. Es bleibt dabei: Ein Vater betreut sein Kind ebenfalls!

PS: Wenn ich mir die beginnenden Demos in den Medien ansehe, dann habe ich irgendwie den Eindruck, dass wir zu spät kommen könnten. 1989 ging das bei uns auch so "sachte" los und dann war blitzschnell alles vorbei. Vielleicht müssen wir garnicht mehr etwas fordern, sondern nur Volksgerichte bilden, die sich mit der schnellen Aufarbeitung des Familienunrechtes befassen und die Täter konsequent und abschließend zur Verantwortung ziehen.

Ich will ja nicht meckern

Mus Lim ⌂, Monday, 17.10.2011, 13:43 (vor 4583 Tagen) @ Yussuf K

Weil sich kaum jemand sichtbar gegen die herrschende Familienpolitik auflehnt, sollte man ja schon froh sein, wenn jemand daherkommt und ein alternatives Familienpolitikprogramm vorstellt.

Wenn dann allerdings ein Familienministerium gefordert wird (inzwischen wurde das ja geändert), dann zeigt es, dass die Initiatoren ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben und noch nicht verstanden haben, dass mit der Familienzerstörung eine Machtverschiebung zwischen Staat und Familie zulasten der Familie stattfindet.

Was die kommunalen Jugendämter anrichten ist schon schlimm genug, das wird allerdings überraschend mit dem Vorschlag übertroffen, Jugendämter neu auf Bundesebene zu etablieren. Das zeigt, dass die Initiatoren die Grundlagen des Staates, beispielsweise Subsidiarität, nicht begriffen haben. Jugendämter und "Kinderschutz" auf Bundesebene, da ist es dann ja nur noch ein Schritt, diese Kompetenz an die EU abzutreten.

Also, mir ist die Kinnlade runtergefallen, als ich den ersten Entwurf gelesen habe. Die Lust ist mir dabei auch gleich vergangen.

Jetzt weiß ich auch, warum die herrschende Politik so leichtes Spiel hat: Auf der Gegenseite ist ja kaum Substanz vorhanden. Diese Erkenntnis ist mehr als nur ernüchternd. :-(

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Einführung des Wechselmodells per Gesetz

Mus Lim ⌂, Monday, 17.10.2011, 13:51 (vor 4583 Tagen) @ Mus Lim

Einführung des Wechselmodells per Gesetz
- hälftige Betreuung des gemeinsamen Kindes. Abschaffung des Begriffs “Umgang”, Einführung des Prinzpis “keine Betreuungsbeteiligung - kein Unterhalt”.

"Einführung des Wechselmodells per Gesetz" ist natürlich auch Unfug. Man kann die Menschen ja nun nicht per Gesetz zum Wechselmodell zwingen.

Man kann es aber zum gesetzlichen Regelfall machen, "solange die Familien selbst nichts anderes vereinbaren".

"hälftige Betreuung des gemeinsamen Kindes" reicht auch nicht. "Betreuung UND Unterhalt" muss es heißen!

"Abschaffung des Begriffs Umgang”. Die Abschaffung eines "Begriffs" (!) ist wohl keine ernstzunehmende Forderung, oder? [Satire an]Soll eine Wortpolizei eingeführt werden: "Der Begriff, den Sie gerade verwendet haben, ist gesetzlich verboten!"?[Satire aus]

Prinzpis -> Prinzips

"keine Betreuungsbeteiligung - kein Unterhalt" Oder: "Ohne Rechte keine Pflichten!"

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Die Familienpolitik in diesem Land ist gescheitert

Mus Lim ⌂, Monday, 17.10.2011, 13:58 (vor 4583 Tagen) @ Mus Lim

Die Familienpolitik in diesem Land ist genauso gescheitert, wie die Justiz fest im Würgegriff von Feministinnen und nicht in der Lage zur eigenen Reformierung ist.

1) Ob die Familienpolitik gescheitert ist, ist eine Sache des Blickwinkels. Aus der Sichtweise der Familienzerstörer, der Feministen und Homo-Lobbyisten ist die Familienpolitik sogar sehr erfolgreich.

"Die Familienpolitik in diesem Land ist familienzerstörerisch!"

"wie die Justiz fest im Würgegriff von Feministinnen" und die Politik im Würgegriff von Juristen und Lobbyisten.

"... nicht in der Lage zur eigenen Reformierung ist"
Der Satz ist albern. Bürokratie und Justiz waren nie zur Reform ihrer selbst fähig. Der Satz ist so sinnvoll wie, "die Erde ist nicht in der Lage, sich aus der Form des Ellipsoides zu befreien".

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Verantwortungsgefühl gegenüber unseren Kindern ... den wahren Kindesinteressen

Mus Lim ⌂, Monday, 17.10.2011, 14:29 (vor 4583 Tagen) @ Mus Lim

Aus dieser katastrophalen Ausgangssituation heraus, aus Verantwortungsgefühl gegenüber unseren Kindern ergibt sich ein Katalog von Forderungen, die zielgerichtet den wahren Kindesinteressen und nicht den von Staat und Justiz uns vorgegaukeltem (juristisch bewusst undefiniertem) heuchlerischen Begriff des "Kindeswohls" dienen.

Die Interessen der Familien dürfen nicht auf "Kindesinteressen" reduziert werden. Damit geht man der herrschenden Politik auf den Leim, die "Kindesinteressen" sehr erfolgreich als Hebel einsetzen, um Familieninteressen auszuhebeln. Jedermann (Ehefrauen und Ehemänner) können für sich Interessen formulieren. Wer mit "Kindesinteressen" argumentiert, versucht Kinder für sich zu instrumentalisieren.

Das geschieht massiv durch die herrschende Politik, den selbst ernannten Kindesschützern, Jugendämtern, die Industrie der "Familienhilfe", Familienrichtern und so weiter.

Der Text zeigt, dass ihre Verfasser nicht in der Lage sind, sich vom Neusprech der herrschenden Politik zu befreien.

"juristisch bewusst undefiniertem, heuchlerischen Begriff des Kindeswohls"

Der Begriff des Kindeswohls ist nicht "juristisch bewusst undefiniert", er ist objektiv nicht definierbar, weil
a) objektiv gar nicht erfassbar ist, was im Augenblick im Sinne des Kindeswohls ist. Kinder kann man dazu nicht befragen, weil ihnen dafür noch der intellektuelle Weitblick fehlt. Die mögen augenblicklich den Konsum von Süßigkeiten und das Spielen mit Nintendo als für ihr Wohlbefinden entscheidend empfinden. Was hingegen langfristig für ihr Kindeswohl entscheidend ist, findet bei Kindern oft nur mäßige Akzeptanz: Disziplin, Lernen, ...
b) das Kindeswohl keine statische Größe ist, sondern sich ständig mit der Entwicklung des Kindes wandelt. Was gestern noch zum Wohle des Kindes war, ist es morgen aufgrund des erreichten Entwicklungstandes des Kindes nicht mehr. Und weil die Entwicklung eines Kindes sehr unterschiedlich ausfallen kann (schneller oder langsamer), entzieht sich die generelle Beurteilung des Kindeswohles. Für den momentanen Istwert müsste ein Familienrichter ein Kind schon sehr intensiv kennenlernen, um das beurteilen zu können. Eine Prognose, wie sich ein Kind in der Zukunft entwickeln wird, ist schwierig. Eine generelle Festlegung, was (auch in der nahen) Zukunft zum "Wohl des Kindes" gereicht ist letztlich unmöglich.

Der Kern des Problems ist, und das wird leider nicht erkannt, liegt darin, dass der Staat den Familien die Kompetenz absprechen möchte und abspricht, das Wohl des Kindes in ausreichendem Maße zu erkennen und dafür zu sorgen. In einem Anfall von Allmachtsphantasien meint man, der Staat wisse besser als die Eltern um das Wohl der Kinder und könne besser dafür sorgen.

Das ganze Gerede und Geschwafel um Kindesinteressen und Kindeswohl dient nur dem einen Zweck: Den Eltern die Kompetenz anzuzweifeln und letztlich abzusprechen und die Familie zu untergraben und letztlich ganz zu Fall zu bringen.

Und wenn man dem Neusprech der herrschenden Politik nichts entgegenzusetzen hat, dem wird es auch nicht gelingen, irgendeinen positiven Einfluss auf die Entwicklung der Politik zu nehmen.

Der ganze Text dieses "Programms" hat, man verzeihe mir die Deutlichkeit", das Niveau eines Grundschülers!

Was ist das für ein "Familienprogramm", in dem nicht einmal der Begriff Familieninteresse vorkommt?!?? Die Autoren des Textes wagen es ja nicht einmal, diesen Begriff zu benutzen. Die Frage nach der politischen Schlagkraft eines solchen "Programms" stellt sich gar nicht erst, nämlich keine!

Ich empfehle mal, die (kabarettistischen) Programme eines Georg Schramm anzuhören, als Lehrbeispiel dafür, wie sich Klartext anhört.

Ich habe fertig! - Mus Lim

PS:
kosequent -> koNsequent

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