Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Goslar ist nur das äußere Erscheinungsbild eines "schleichenden Prozesses"!

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Monday, 16.05.2011, 12:15 (vor 4730 Tagen)

Ich bin der festen Überzeugung, dass von diesem System die renitenten Väter und Männer, die einfach nur die Gleichberechtigung gem. Art. 3 GG einfordern, vom Staat mittlerweile gefährlicher eingestuft werden, als potentielle Terroristen. Auch wer am Feminismus "kratzt" ist gefährlich und gehört vernichtet.

Wenn ich mal den Hype um M.E. in Goslar betrachte, da gehts doch garnicht mehr um sie, sondern um die Ideologie. Genau die ist überlebt und nach Marx nur "... ein stinkender und faulender Kadaver"! Mit Gewalt, beginnend in Form von Drohgebährden gegenüber Kommentierenden werden mittlerweile Methoden gesellschaftsfähig, über die hat das Volk vor 66 Jahren gesagt: "Nie wieder!"

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.... und wie sieht die Realität mittlerweile aus? Wieder kriechen solche Strukturen ans Licht, haben sich in Verwaltungen und Ministerien fest verankert, diskriminieren Menschen und zerstören Familien und Leben. Genau wie vor 78 Jahren, so "keimen die Zellen", die die Demokratie zersetzen und eine Diktatur errichten wollen. Es passiert zwar "schleichend", aber es ist nicht mehr zu übersehen, wie sich der Rechtsstaat auflöst und die Vergangenheit wieder aufersteht!

Wenn in diesem Land jemand "gegen Rechts" mobil macht, dann muss er sich auch der totalitären Ideologie des Feminismus annehmen und dagegen kämpfen. Denn die ist nichts anderes als Faschismus mit Rock!

Es gibt in diesem Land mehr Feministinnen als rechte Anhänger!

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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!

Alte Gesetze werden kommen

Rainer ⌂, Monday, 16.05.2011, 12:27 (vor 4730 Tagen) @ Referatsleiter 408

Dazu muss man nicht zum dritten Reich zurückgehen. Mann kann aus der "Demokratie" schöpfen:

§ 106 StGB der DDR [Staatsfeindliche Hetze]
(1) Wer die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik angreift oder gegen sie aufwiegelt, indem er

1. die gesellschaftlichen Verhältnisse, Repräsentanten oder andere Bürger der Deutschen Demokratischen Republik wegen deren staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit diskriminiert;

2. Schriften, Gegenstände oder Symbole zur Diskriminierung der gesellschaftlichen Verhältnisse, von Repräsentanten oder andern Bürgern herstellt, einführt, verbreitet oder anbringt;

3. die Freundschafts- oder Bündnisbeziehungen der Deutschen Demokratischen Republik diskriminiert;

4. Verbrechen gegen den Staat androht oder dazu auffordert, Widerstand gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik zu leisten;

... wird mit Freiheitsstrafe von zwei bis zu zehn Jahren Haft bestraft.
... Vorbereitung und Versuch sind strafbar

Rainer

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