Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Justiz wie in alten Zeiten

Rainer ⌂, Wednesday, 18.10.2006, 13:45 (vor 6990 Tagen)

Hallo

Unsere Verfassungsrichter mit Entscheidungen die auch dem dritten Reich gut gestanden hätten. (Par.1626a BGB, elterliche Sorge bei unverheirateten)

www.rowohlt.de/fm/140/KB155_Leseprobe2.26997.pdf

-zitat-
Das Bundesverfassungsgericht hätte nun prüfen müssen, ob diese Bestimmung das vom Grundgesetz als verbindlich gesetzte Gleichheitsgebot zwischen Mann und Frau verletzt - was offensichtlich der Fall ist - und ob durch das Kindschaftsrecht eine Benachteiligung nichtehelicher Kinder gegenüber den ehelichen gegeben ist, was ebenfalls kaum übersehen werden kann. Das Gericht hat das mitnichten getan, sondern sich am Problem vorbeigemogelt - indem es eine Frage beantwortete, die man ihm gar nicht gestellt hatte: Die Mutter, so sagen die Richter, sei die einzige sichere Bezugsperson, die das Kind bei seiner Geburt vorfinde. Deshalb sei es legitim, ihr allein die rechtliche
Verantwortung zu übertragen.
Das ist bauernschlau gedacht, mag in diversen Fällen auch zutreffen, wirft aber die Frage auf: Was ist mit jener übergroßen Mehrheit unehelicher Kinder, die bei ihrer Geburt Vater und Mutter in freudiger Zweisamkeit vorfinden? Immerhin sind das über 80 Prozent. Warum muß deren Mutter ein Sorgerecht
"gewähren", warum kann der Vater es nicht von selbst erlangen, zum Beispiel durch Anerkennung des Kindes? Das Verfassungsgericht gibt darauf eine Antwort, die auf sehr alte und sehr ungute Traditionen zurückgreift: Es sei die "biologische Verbundenheit", die schon während der Schwangerschaft eine besondere Beziehung zwischen Mutter und Kind etabliere und das Sorgerecht
begründe. Der Vater dagegen trete von außen hinzu und müsse eine Beziehung erst nach der Geburt aufbauen.
Hier wird also mit matriarchaler Impertinenz genau das als Begründung herangezogen, was das Grundgesetz gerade verbietet: Der Mutter entsteht aus ihrer Geschlechtszugehörigkeit ein rechtlicher Vorteil. Man denke das Argument konsequent weiter: Wäre in der Optik des Bundesverfassungsgerichts nicht auch ein anderes biologisches Merkmal - etwa die Hautfarbe - geeignet, besondere Rechte zu begründen? Oder der Nachweis eines besonderen Stammbaums?
Fragen, die man von diesen Richtern lieber nicht beantwortet sähe.

-zitat ende-

Rainer

--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Aber Hallo

reinecke54, Wednesday, 18.10.2006, 15:19 (vor 6990 Tagen) @ Rainer

Das ist ja starker tobak. Sehr lesenswert! Sowas ist in unserer PC welt unerhört:

Es ist die unheilige Koalition aus Feminismus und Konservativismus, ein
spezifisch deutsches Phänomen, ...

Vertreter jener Allianz sind nicht nur dubiose Gruppen wie der ?Verband alleinerziehender Mütter und Väter?,
ein reiner Mütter-Club, der schon im Titel Etikettenschwindel betreibt,...

Ihre Vertreter sitzen auch im Bundesverfassungsgericht selbst: Der
Vorsitzende Richter Hans-Jürgen Papier ist als bekennendes CSU-Mitglied einer jener kirchentreuen
Konservativen, die das Institut der Ehe um jeden Preis verteidigen; die frauenbewegte
Berichterstatterin des Verfahrens, die Verfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt, war vorher
Ministerin in Hessen und ist auf dem SPD-Quoten-Ticket zu ihrem Posten gekommen. Ihre Haltung
ließ am wenigsten Verständnis für die Problematik von Trennungskindern erwarten: Frauschaftsrecht
statt Kindschaftsrecht. ...

Deutschland macht teilweise den Eindruck
einer Bananenrepublik: Die politische Klasse urteilt über sich selbst. Und diese Klasse besteht
mittlerweile zu einem guten Teil aus Frauen. Bestimmte Entwicklungen werden dann zwar
verständlich, sind aber deshalb noch lange nicht legitim.

Ich glaube allerdings nicht, dass die unheilige allianz aus feminismus und konservatismus typisch deutsch ist. Die dämonisierung männlicher sexualität, die exzessive ausweitung des vergewaltigungsbegriffs ist auch in den USA den feministen und den bibeltreuen gemein.

Ich habe mir den text übrigens heruntergeladen, bevor er im orkus landet.

Hierzu ein Kommentar

Verlinker, Thursday, 19.10.2006, 03:49 (vor 6990 Tagen) @ Rainer

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