Doppel-Denk-Doppel-Buchführung?
Fünf Ämter der Kreisverwaltung verzeichnen ein Ertragsplus – sowohl im jetzigen Haushaltsjahr als auch im Entwurf des neuen Etats mit erstmaliger „doppelter Buchführung in Konten“ (Doppik). Neben dem Amt der Gleichstellungsbeauftragten steuern das Bauordnungs-, das Straßenverkehrsamt sowie das Gesundheits- und Veterinäramt diese Gewinne bei.
Ein Vergleich mit anderen Abteilungen hinsichtlich Gewinnen und Verlusten wäre aber ungerecht – denn erstens handelt es sich bei den Ämtern mit positiven Ergebnissen um gebühren- und beitragsintensive Bereiche, zweitens leisten die übrigen so wichtige Dienste wie soziale Sicherung und Investitionen in den Schulbau.
Welche Gebühren und Beiträge in welcher HÖHE werden bei der Gleichstellungsbeauftragten erhoben?
Und wie soll sich das rechnen?
Sicher handelt es sich um Doppel-Denk-Doppel-Buchführung?
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Liebe Grüße
Oliver
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Frauen können alles besser
Frauen können alles besser,
nach der Rede von Nahles auf dem SPD-Parteitag wissen wir ja,
das auf Mist etwas gutes wachsen kann. *lol*
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EHDA-Rechnung
Welche Gebühren und Beiträge in welcher HÖHE werden bei der
Gleichstellungsbeauftragten erhoben?
Und wie soll sich das rechnen?
Ganz einfach, Personalkosten fallen unter den Tisch. Du wirst doch nicht Glauben das Bürokraten realistische Einnahmen-Ausgabenvergleiche erstellen können. Die betrachten sich selbst doch nicht als Kostenfaktor. Das ist eine sogenannte EHDA-Rechnung bei der die Personalkosten unter den Tisch fallen, weil das Personal eh da ist.
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo