Doppel-Denk-Doppel-Buchführung?
Fünf Ämter der Kreisverwaltung verzeichnen ein Ertragsplus – sowohl im jetzigen Haushaltsjahr als auch im Entwurf des neuen Etats mit erstmaliger „doppelter Buchführung in Konten“ (Doppik). Neben dem Amt der Gleichstellungsbeauftragten steuern das Bauordnungs-, das Straßenverkehrsamt sowie das Gesundheits- und Veterinäramt diese Gewinne bei.
Ein Vergleich mit anderen Abteilungen hinsichtlich Gewinnen und Verlusten wäre aber ungerecht – denn erstens handelt es sich bei den Ämtern mit positiven Ergebnissen um gebühren- und beitragsintensive Bereiche, zweitens leisten die übrigen so wichtige Dienste wie soziale Sicherung und Investitionen in den Schulbau.
Welche Gebühren und Beiträge in welcher HÖHE werden bei der Gleichstellungsbeauftragten erhoben?
Und wie soll sich das rechnen?
Sicher handelt es sich um Doppel-Denk-Doppel-Buchführung?
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Liebe Grüße
Oliver
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